Ausstellung eines Leichenpasses
Für die Überführung einer Leiche in das Ausland kann ein Leichenpass erforderlich sein. Wenn die Person in Wolfsburg verstorben ist, muss die Ausstellung eines Leichenpasses beim Geschäftsbereich Gesundheit der Stadt Wolfsburg beantragt werden. Den Antrag können die Angehörigen oder das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen stellen.
Den Antrag können Sie über das auf dieser Seite bereitgestellte Formular bereits ausfüllen. Bitte setzen Sie sich im Anschluss telefonisch mit uns in Kontakt, damit wir einen Termin vereinbaren können, zu dem Sie das ausgedruckte Formular an uns übergeben und den Leichenpass sowie eine Rechnung ausgestellt bekommen.
Die Antragstellenden müssen in jedem Fall persönlich im Geschäftsbereich Gesundheit, Rosenweg 1a, 38446 Wolfsburg erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen: Sterbeurkunde, vertraulichen Teil der Todesbescheinigung, optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Kündigen Sie Ihr persönliches Erscheinen bitte rechtzeitig telefonisch im Gesundheitsamt an, damit lange Wartezeiten vermieden werden.
Telefon: 05361 28-2020
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.wolfsburg.de
Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40,00 Euro an.