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Erhaltungssatzung Detmerode

Zweiter Entwurf liegt aus – Ratsentscheidung im Juni

Die ortsbildprägende Bebauung erhalten und zeitgleich die Durchführung von Sanierungsvorhaben gewährleisten – das ist unser Ziel mit einer sogenannten Erhaltungssatzung für den Stadtteil Detmerode.

Gebäude in der Robert-Schumann-Straße

Denn Detmerode – in den 1960er-Jahren im Rahmen eines Architekturwettbewerbs geplant und erbaut – gilt als ein bedeutsames Zeugnis spätmoderner Architekturgestaltung sowie für die Stadt- und Verkehrsplanung. Deswegen ist die Bebauung besonders schützenswert.

„Mit diesem Entwurf der Erhaltungssatzung ist es uns gelungen, beiden Seiten Rechnung zu tragen – sowohl dem Interesse an einer Erhaltung des einzigartigen Ortsbilds von Detmerode als auch den Sanierungsvorhaben der Detmeroderinnen und Detmeroder“, fasst Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat, zusammen.

Sanierungsvorhaben müssen im Einzelfall betrachtet werden

Die Erhaltungssatzung Detmerode führt einen neuen Prüfschritt für das Baugeschehen ein, wonach das Ortsbild durch bauliche Veränderungen nicht beeinträchtigt werden darf. Dieses Kriterium ergänzt die unverändert bestehenden baurechtlichen Vorschriften.

Dabei lassen sich die erhaltungsrechtlichen Anforderungen nicht über das gesamte Gebiet pauschalisieren, sondern müssen stets im konkreten Einzelfall betrachtet werden. Ausschlaggebend für die Bewertung ist dabei immer der Zustand des Quartiers, in dem Veränderungen vorgenommen werden sollen. Für Quartiere, die sehr homogen und ursprünglich sind, gelten entsprechend höhere Ansprüche als für Quartiere, die bereits stark verändert wurden. Grundlage ist somit immer das reale Erscheinungsbild und nicht der ursprüngliche geplante Zustand.

Onlinebeteiligung und Bürgerveranstaltung

Der überarbeitete Entwurf der Erhaltungssatzung mit allen Anlagen wird nun veröffentlicht. Sowohl online unter mein.wolfsburg.de/buergermitwirkung und wolfsburg.de/bebauungsplaene als auch vor Ort. Im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung (Rathaus B, 3. Obergeschoss, Porschestraße 49) sowie im Gemeindebüro der Stephanus- Gemeinde (Detmeroder Markt 6) können vom 24. März bis 21. April die Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Zusätzlich ist für den 31. März, 17:30 Uhr, eine erneute Bürgerveranstaltung in der Stephanus-Kirche geplant. Im Anschluss an die Einarbeitung der Hinweise und Stellungnahmen wird die Erhaltungssatzung in die politische Beratung gehen. Unser Ziel ist es, dass der Rat der Stadt Wolfsburg in seiner Sitzung am 18. Juni eine Entscheidung trifft.

Beratungsangebot wird ausgeweitet

In der zweiten Jahreshälfte wird das ohnehin jederzeit bestehende Beratungsangebot des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauberatung mit der Möglichkeit ausgeweitet, eine Vor-Ort-Beratung zur Erhaltungssatzung in Detmerode wahrzunehmen. 

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