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Schulausfall

Wichtige Info

+++ Es liegt derzeit keine Meldung vor +++

  • Wer entscheidet, ob aufgrund von extremen Witterungsverhältnissen der Schulunterricht ausfällt?

    Die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall an den allgemein- und berufsbildenden Schulen trifft der Schulträger, also die Stadt Wolfsburg. Sorgen plötzlich auftretendes Glatteis oder Eisregen, starke Schneefälle, Hochwasser oder auch heftige Stürme dafür, dass Schüler nicht sicher zu Schule kommen können, kann die Stadt Wolfsburg entscheiden, den Regelunterricht an diesem Tag entweder für die Klassen 1-4, 1-10 oder für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen stadtweit ausfallen zu lassen.

  • Wo wird über einen Unterrichtsausfall informiert?

    Nach der Entscheidung über einen Unterrichtsausfall informiert die Stadt über folgende Kommunikationskanäle der Stadt Wolfsburg:

    • Twitter
    • Facebook
    • Instagram
    • Wolfsburger Homepage

    Die Informationen erfolgen so früh wie möglich, in der Regel zwischen 05:00 und 05:30 Uhr

    Zusätzlich werden Sie informiert über...

    • Rundfunksender (NDR, FFN, …) im Zuge der Verkehrsmitteilungen nach den Nachrichten
    • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen

    Hinweis zur Nutzung der Sozialen Medien:

    Sie sollten sich darüber bewusst sein, dass Facebook, Instagram und Twitter bei der Nutzung ihrer Dienste personenbezogene Daten von Ihnen speichert und auf Server in den USA überträgt. Das können Ihre IP-Adresse, Ihr genutzter Browser, Ihr Surfverhalten, Ihre Vorlieben und weitere persönliche Informationen sein. Lesen Sie daher aufmerksam die  Datenverwendungs- beziehungsweise Datenschutzrichtlinien der Anbieter. Die Links zu den jeweiligen Datenschutzrichtlinien finden Sie auf unserer Seite Datenschutz

  • Welche Schulen können von einem Unterrichtsausfall betroffen sein?

    Welche Schulen von einem möglichen Unterrichtsausfall betroffen sind wird in der entsprechenden Meldung oben auf der Seite bekannt gegeben. Dies können sein:

    • Allgemeinbildende Schulen: Alle Grund-, Haupt-, Real-, Ober-, Gesamt- und Förderschulen, sowie die Gymnasien
    • Berufsbildende Schulen

     

  • Dürfen Eltern bei unklaren Wetterverhältnissen (rechtlich) selbst entscheiden, ob ihr Kind in die Schule geht?

    Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Das Kind muss aber in der Schule entschuldigt werden, wie es im Krankheitsfall auch üblich ist. Allerdings reichen Dunkelheit, Regen oder leichter Schneefall als Entschuldigung nicht aus.

  • Ist die Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei einem Unterrichtsausfall sichergestellt?

    Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung im Rahmen der normalen Unterrichtszeiten.

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Schule
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-2883
    Fax: 05361 28-2252

    E-Mail an den Geschäftsbereich Schule

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