Dennis Weilmann ist neuer Oberbürgermeister
Die Stichwahl für das Oberbürgermeister*innenamt in Wolfsburg entschied Dennis Weilmann (CDU) für sich. Der 46-jährige tritt, nachdem der Wahlausschuss am 29.09.2021 das amtliche Endergebnis festgestellt hat und der Wahlgewinner die Wahl angenommen hat, die Nachfolge des derzeitigen Stadtoberhauptes Klaus Mohrs an, dessen Amtszeit dann endet. Dennis Weilmann ist aktuell Erster Stadtrat Wolfsburgs und unter anderem für die Bereiche Wirtschaft, Digitalisierung und Kultur verantwortlich.
Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kam Dennis Weilmann auf 55,9 Prozent (32.376 Stimmen). Iris Bothe (SPD) erreichte 44,1 Prozent (25.527 Stimmen).
Insgesamt 96.430 Wahlberechtigte waren in Wolfsburg aufgerufen ihre Stimme abzugeben. 58.949 Wähler*innen oder 61,1 Prozent gingen am heutigen Sonntag an die Urnen oder hatten im Vorfeld die Briefwahl genutzt.
Klaus Mohrs (69 Jahre) scheidet nach rund 41 Jahren im öffentlichen Dienst, davon fast zehn Jahre als Oberbürgermeister an der Spitze der Stadt Wolfsburg, aus seinem Amt aus.
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Endültiges Wahlergebnis der Wahl zum Rat der Stadt Wolfsburg sowie den Wahlen zu den 16 Ortsräten
Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters am 26.09.2021
Wahlbekanntmachung für die Wahlen des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 12.09.2021
Wahlbekanntmachung für die Wahlen des Rates der Stadt Wolfsburg und der 16 Ortsräte am 12.09.2021
Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Direktwahl des/der Oberbürgermeister*in am 12.09.2021
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Rat der Stadt Wolfsburg und der 16 Ortsräte am 12.09.2021
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl zum Rat der Stadt Wolfsburg und der 16 Ortsräte
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin der Stadt Wolfsburg
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Rat der Stadt Wolfsburg und der 16 Ortsräte am 12. September 2021
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am 12. September 2021 und der etwaigen Stichwahl am 26. September 2021
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Amtliche Bekanntmachung über die Feststellung des Ergebnisses der Wahl der/des Oberbürgermeister*in am 12.09.2021
Wahlbekanntmachung für die Wahlen des Rates der Stadt Wolfsburg und der 16 Ortsräte am 12.09.2021
Wahlbekanntmachung für die Wahlen des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 12.09.2021
Amtliche Bekanntmachnung -Direktwahlder/des Oberbürgermeister*in derStadt Wolfsburg
Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems finden Sie auf der Webseite der Landeswahlleiterin:
für den Rat der Stadt Wolfsburg
Die Einreichung von Wahlvorschlägen basiert auf den rechtlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.
Für die Bewerberaufstellung wird auf folgende Änderungen verwiesen:
Für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind folgende Vordrucke zu verwenden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen:
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Wahlvorschläge :
- Anlage 6 zu § 32 Abs. 2 Satz 2 NKWO - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts
- Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts (zu Anlage 6)
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsräte:
- Anlage 6 zu § 32 Abs. 2 Satz 2 NKWO - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts
- Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts (zu Anlage 6)
- .
Wahlvorschläge für die Wahl zum/zur Oberbürgermeister*in:
- Anlage 6a zu § 32 Abs. 2 Satz 2 NKWO - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts
- Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts (zu Anlage 6a)
- Anlage 8 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 NKWO - Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft der Bewerberin oder des Bewerbers
- Anlage 9 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 NKWO - Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt (nichtdeutsche Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU)
- .
- Anlage 5 zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO - Wahlvorschlag für die Vertretung
- Anlage 8 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 NKWO - Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft der Bewerberin oder des Bewerbers
- Anlage 9 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 NKWO - Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt (nichtdeutsche Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU)
- Anlage 10 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NKWO - Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 11 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 NKWO - Niederschrift Aufstellungsversammlung
- Anlage 12 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 NKWO - Versicherung an Eides statt (Durchführung Versammlung).
- Anlage 5 zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO - Wahlvorschlag für die Vertretung
Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
In Niedersachsen werden am 11.09.2016 die Abgeordneten der Kommunalvertretungen für die Dauer von fünf Jahre gewählt.
- Wer darf wählen?
- Wer kann gewählt werden?
- Wer kann Wahlvorschläge aufstellen?
- Wie kommt man auf einen Wahlvorschlag?
- Wie wird gewählt?
- Wie wird gezählt?
- Wo wird gewählt?
- Wer führt die Wahl durch?
Aktuell: Elf Wahlvorschläge für die Stadtratswahl zugelassen
elf Parteien/Wählergemeinschaften
Der Stadtwahlausschuss, unter Vorsitz des ersten Stadtrates Werner Borcherding, hat in seiner Sitzung für die Wahl des Rates der Stadt Wolfsburg am Sonntag, 11. September folgende zugelassen:
- SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen
- PUG – Parteipolitisch Unabhängige Gemeinschaft Wolfsburg e.V.
- GRÜNE – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- PIRATEN – Piratenpartei Niedersachsen
- FDP – Freie Demokratische Partei
- AfD Niedersachsen – Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen
- Bündnis C –Bündnis C – Christen für Deutschland – AUF&PBC Niedersachsen
- DIE LINKE. – DIE LINKE.Niedersachsen
- FAMILIE – FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS, Landesverband Niedersachsen
- Die PARTEI Niedersachsen – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Landesverband Niedersachsen
Für die Wahl der 16 Ortsräte kandidieren folgende Parteien/Wählergemeinschaften sowie ein Einzelbewerber
- SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen
- PUG – Parteipolitisch Unabhängige Gemeinschaft Wolfsburg e.V.
- GRÜNE – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- PIRATEN – Piratenpartei Niedersachsen
- FDP – Freie Demokratische Partei
- Bündnis C –Bündnis C – Christen für Deutschland – AUF&PBC Niedersachsen
- DIE LINKE. – DIE LINKE.Niedersachsen
- FAMILIE – FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS, Landesverband Niedersachsen
- Die PARTEI Niedersachsen – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Landesverband Niedersachsen
- B.G.W – Bürger.Gemeinschaft.Wendschott
- Einzelwahlvorschlag Hoffmann – Hoffmann, Jörg
für die Wahl zum Rat der Stadt Wolfsburg und der 16 Ortsräte am 11. September 2016 (*PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster)Zugelassene Wahlvorschläge
Übersicht der Wahlbezirkseinteilung
Für die Kommunalwahl am 11. September wird das Wolfsburger Stadtgebiet in 5 Wahlbereiche eingeteilt. Diesen Beschluss fasste der Rat der Stadt in seiner Februarsitzung.
- Wahlbereich 1: Brackstedt, Kästorf, Neuhaus, Reislingen, Sandkamp, Velstove, Vorsfelde, Warmenau, Wendschott
- Wahlbereich 2: Alt-Wolfsburg, Hellwinkel, Heßlingen, Köhlerberg, Kreuzheide, Rothenfelde, Schillerteich, Stadtmitte, Steimker Berg, Teichbreite, Tiergartenbreite
- Wahlbereich 3: Barnstorf, Eichelkamp, Hageberg, Hehlingen, Hohenstein, Klieversberg, Laagberg, Nordsteimke, Rabenberg, Wohltberg
- Wahlbereich 4: Fallersleben, Sülfeld, Westhagen
- Wahlbereich 5: Almke, Detmerode, Ehmen, Hattorf, Heiligendorf, Mörse, Neindorf
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Rat der Stadt Wolfsburg
Gewählt wird der und insgesamt 16 Ortsräte.
Bei der Wahl erhält man also zwei Stimmzettel.
Auf den beiden Stimmzetteln können bis zu drei Stimmen für die Ratswahl und drei Stimmen für Ortsratswahl (für den Ort, in dem der Wahlberechtigte wohnt) abgegeben werden.
Ob die drei Stimmen auf dem Stimmzettel nur einer Partei, einem Kandidaten, oder auch verteilt auf mehrere Parteien und Kandidaten abgegeben werden, das ist dem Wähler/ der Wählerin überlassen. Wichtig ist nur, dass man nicht mehr als drei Kreuzchen macht.
Die Wahllokale schließen am Wahltag um 18 Uhr. Danach beginnt die Auszählung der abgegebenen Stimmen.
Die Wahlvorstände zählen zunächst die Stimmen für den Rat der Stadt Wolfsburg und danach die Stimmen für den Ortsrat.
Für den Rat der Stadt Wolfsburg gibt es insgesamt 46 Sitze zu vergeben.
Im ersten Schritt wird berechnet, wie viele Sitze jede Partei erhält. Im zweiten Schritt ermittelt man dann, welche/r Kandidat/in einen Sitz im Rat bekommt.
Das Berechnungsverfahren heißt Hare-Niemeyer.
Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.
Die Niedersächsische Landeswahlleiterin ist Ulrike Sachs. Kontaktdaten finden Sie hier (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche und Bürger aus den EU-Staaten, die seit mindestens 3 Monaten in Wolfsburg wohnen und am Wahltag mind. 16 Jahre alt sind. Zirka 8.250 EU-Bürger und 5.100 Erstwähler
In welchem Zeitraum besteht die Möglichkeit der Briefwahl?
Die Briefwahl beginnt ab dem 22.08.2016, wenn die Wahlbenachrichtigungen verschickt wurden und die Stimmzettel gedruckt sind. Dazu steht die Briefwahlstelle im Rathaus A während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung. Von der Briefwahl kann bis am Freitag vor der Wahl, 09.09.2016, 13:00 Uhr Gebrauch gemacht werden. Wenn eine wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können, kann noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ein Wahlschein beantragt werden. Die abholende Person muss einen unterschriebenen Briefwahlantrag sowie eine Vollmacht vorlegen.
Wie viele Wahlberechtigte gibt es in der Stadt Wolfsburg?
Rund 101.000 Frauen und Männer sind in Wolfsburg wahlberechtigt
Welche Voraussetzungen müssen die Wahlberechtigten haben?
Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, und seit drei Monaten in Wolfsburg wohnhaft sein
Wie viele Wahlhelfer werden benötigt?
976 Personen sind am Wahlsonntag im Einsatz. Daneben sind noch weitere rund 80 Personen im Einsatz (unter anderem Kommunikation, IT-Bereich, Schulhausmeister) um einen ordnungsgemäßen Wahlablauf zu gewährleisten.
Wann werden die Wahlbenachrichtigungen versendet?
Übergabe an die Deutsche Post am Freitag, 05.08.
Zustellung voraussichtlich ab Montag, 15.08. – bis spätestens 21.08.Achtung: die Briefwahlstelle öffnet erst ab Montag, 22.08. (dann erst sind die Stimmzettel da)
Was wird am 11.09.2016 gewählt?
Der Rat der Stadt Wolfsburg, sowie die Ortsräte der 16 Ortschaften
Wird es am Wahlabend wieder eine Infoveranstaltung mit Präsentation der Wahlergebnisse geben?
Ja, ab 18:00 Uhr findet wie gewohnt eine solche Veranstaltung in der Bürgerhalle im Rathaus A statt
- Wie hoch war die Wahlbeteiligung bei den letzten Kommunalwahlen?
2011 lag sie bei 49,4 %, 2006 bei 46,1 %
Wie viele Stimmen hat jede wahlberechtigte Person?
Drei Stimmen für die Ratswahl und drei Stimmen für die Ortsratswahl
Wann sind die Wahllokale am 11. September geöffnet?
Von 8 bis 18 Uhr