Betrieb einer Gaststätte
Für die Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz werden folgende Unterlagen benötigt:
Diese Anzeige ersetzt seit dem 01.01.2012 die bisherige Beantragung einer Gaststättenerlaubnis.
Eine rechtzeitige Einbeziehung des Veterinäramtes zur Einhaltung der Lebensmittelhygienevorschriften und des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauberatung zur Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften wird dringend empfohlen.
- Personalausweis oder Pass
- Handelsregisterauszug bei eingetragenen Unternehmen
Wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, zusätzlich:
- ein Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Für die Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes, etwa bei Veranstaltungen, ist ebenfalls vier Wochen vorher eine Anzeige erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen sind auch hier vorzulegen.
Falls Sie eine Freifläche für Bewirtungszwecke einrichten wollen, die sich auf öffentlicher Verkehrsfläche befindet, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
- Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
- Gewerbe - Anmeldung nach Paragraf 14 GewO oder Paragraf 55c Gewerbeordnung
- Antrag Sondernutzung zur Außenbewirtung
- Information zur Gaststättenanzeige bei vorübergehenden Veranstaltungen
- Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (sog. Shishas) in Betriebsräumen von Gaststätten in der Stadt Wolfsburg