Straßenverkehr
Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde
Als Bauherr*in erhalten Sie von uns Ihre künftige Hausnummer.
Seit 1981 sorgt eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung, der Polizei und des Stadtelternrates für sichere Schulwege in der Stadt Wolfsburg. Für jede Grundschule sind Schulwegpläne, die den empfohlenen Schulweg darstellen, erarbeitet worden.
Sie wollen im öffentlichen Straßenraum einen Container aufstellen oder Warenauslagen herausstellen?
Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Diese ist immer dann erforderlich, wenn Sie öffentliche Straßen- und Gehwegflächen nicht im Rahmen des Widmungszweckes "Straßenverkehr" nutzen wollen.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist unter anderem für folgende Nutzungen erforderlich:
- Warenauslagen
- Stellschilder
- Freiflächen zur Außenbewirtung
- Container, Gerüste, Lagerflächen und ähnliches
- Informationsstände
- Flyerverteilung
- Veranstaltungen
Für den Bereich der Porschestraße sind besondere Gestaltungsregeln geschaffen worden. Sie sind in der Gestaltungssatzung für die private Möblierung im öffentlichen Straßenraum niedergelegt, die Sie zur weiteren Information herunterladen können.
Die Gestaltungsregeln betreffen Warenauslagen, Stellschilder und Freiflächen für Bewirtungszwecke.
- Antrag "Sondernutzung einer Warenauslage"
- Antrag "Sondernutzung einer Warenauslage in der Porschestraße"
- Antrag "Sondernutzung für Außenbewirtung"
- Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel (Art.) 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Gestaltungssatzung der Stadt Wolfsburg
Wir überwachen die Einhaltung der Regelungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes im öffentlichen Verkehrsraum. Die entsprechenden Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungsverordnung und -satzung sowie den Merkblättern. Danach sind von den Anliegern grundsätzlich die Gehwege zu reinigen bzw. von Eis und Schnee zu befreien. Ob dies ggf. auch für die Fahrbahn gilt, richtet sich nach der Straße, in der Sie wohnen.
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um
- motorsportliche Veranstaltungen
- Radrennen, Volksläufe, Volksmärsche
- Umzüge bei Volksfesten und ähnliches
Zur Regelung der Belange des Straßenverkehrs erteilen wir verkehrsbehördliche Anordnungen hinsichtlich der Aufstellung und Markierung von Verkehrszeichen auf allen Wegen und Straßen mit öffentlichem Verkehr. Daneben werden Ausnahmegenehmigungen zum Parken, zum Befahren von Straßen mit Verkehrsbeschränkungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Großraum-, Schwer- und Gefahrguttransporten sowie Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot erteilt.
Verkehrsregelungen und Veranstaltungen
Zimmer B 005
Fachverantwortlicher Gewerbe und Verkehr - Herr Gundrum
Verkehrsregelungen und Veranstaltungen
Fallersleben / Sülfeld
Zimmer B 005
Herr Dowidat
Verkehrsregelungen, Straßenbenennungen, Ausnahmegenehmigungen
Stadtmitte (Hellwinkel, Heßlingen, Köhlerberg, Rothenfelde, Schillerteich, Stadtmitte, Steimker Berg),
Mitte-West (Eichelkamp, Hageberg, Hohenstein, Rabenberg, Wohltberg),
Detmerode / Westhagen
Zimmer B 006
Herr Dippe
Verkehrsregelungen, Straßenbenennung, Ausnahmegenehmigungen
Vorsfelde Wendschott, Nordstadt,
Neuhaus / Reislingen
Hehlingen, Brackstedt / Velstove, Warmenau
Sandkamp / Kästorf
Zimmer B 006
Herr Kninider
Verkehrsregelungen, Straßenbenennung, Ausnahmegenehmigungen
Almke / Neindorf, Barnstorf / Norsteimke,
Ehmen / Mörse, Hattorf / Heiligendorf,
Hehlingen
Zimmer B 007
Herr Meissner
Veranstaltungen, Temporäre verkehrsbehördliche Anordnungen, Straßenreinigung
Zimmer B 007
Herr Kolbig
Sondernutzung, Ladenöffnung, Festsetzung von Märkten
Zimmer B 008
Frau Kammerer und Frau Antonczyk
Baustellensicherung
Zimmer B 004
Frau Herda
Gewerbliche Güterbeförderung, Schwertransporte, Parkausweise für Schwerbehinderte
Zimmer B 002
Frau Wäke
Spielrecht, Fahrtenbücher, Nichtraucher- und Jugendschutz
Zimmer B 002
Frau Lambrecht
Fahrschulwesen, Ausbildungsstätten für Berufskraft- Fahrerqualifikation,
Gestattungsverträge, Hausnummerierung
Hinweis zu den VW-Parkplätzen
Die Parkplätze liegen im Eigentum der Volkswagen AG. Die Kontrolle von Falschparkern wird durch einen von der Volkswagen AG beauftragten Sicherheitsdienst wahrgenommen. Das gegebenenfalls erforderliche Umsetzen/Abschleppen von Fahrzeugen auf den Volkswagen-Parkplätzen wird werksintern veranlasst. Kontrollen durch den Städtischen Ordnungsdienst (SOD) auf den Parkplätzen der Volkswagen AG werden nicht mehr durchgeführt.