Genehmigung von Veranstaltungen
Melden Sie Ihre Veranstaltung bequem online an!
- Zum Onlineantrag für öffentliche Veranstaltungen im Stadtgebiet Wolfsburg
- Leitfaden für ehrenamtliche Veranstalter
Wollen auch Sie eine öffentliche Veranstaltung in Wolfsburg durchführen? Dann melden Sie diese bei der Stadt Wolfsburg an. Um den Aufwand für den Veranstalter zu minimieren und das Verfahren übersichtlich zu gestalten, erfolgt die Genehmigung „aus einer Hand“. Hierfür hat die Stadt Wolfsburg eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die als zentraler Ansprechpartner für den Veranstalter dient.
Seit Ende 2014 entscheidet das Koordinierungsgremium für Veranstaltungen (Mitglieder: Ordnungsamt, Untere Bauaufsichtsbehörde, Feuerwehr und Polizei) über Antragsabgabe beziehungsweise einzureichende Unterlagen (zum Beispiel Veranstaltungsbeschreibung, Verkehrskonzept, Sicherheitskonzept, erweitertes Sicherheitskonzept).
Grundsätzlich gilt für jede Veranstaltung eine Meldefrist von sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
ACHTUNG! Eine Ausnahme gibt es bei Veranstaltungen mit
- mehr als 5.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern
- bei Veranstaltungen, bei denen die Zahl der zu erwartenden Besucher ein Drittel der Einwohnerzahl der Stadt Wolfsburg übersteigt oder
- bei denen ein erhöhtes Gefährdungspotential für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
Um die Verfahren zu vereinfachen, meldet der verantwortliche Veranstaltungsorganisator die Durchführung seiner Veranstaltung mit oben aufgeführten Formular an.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg beim Ordnungsamt eingereicht werden:
Stadt Wolfsburg
Porschestr. 49
38440 Wolfsburg
E-Mail: veranstaltungsanmeldung@stadt.wolfsburg.de
Tel.: 05361 28-2435
Fax: 05361 28-2899
Stadt Wolfsburg
Ordnungsamt
Rathaus B
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de