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Politik & Verwaltung

Informationen zum Zahlungsverkehr mit SEPA

Für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum führte auch die Stadt Wolfsburg 2013 das Single Euro Payments Area - kurz SEPA - ein.

Insgesamt 53.000 bestehende Einzugsermächtigungen im Lastschriftverfahren waren von der SEPA-Einführung betroffen. Es handelt sich dabei um die Zahlung von Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Schulessengeld, Kindergartenbeiträge und vieler weiter wiederkehrender Zahlungen.

Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

IBAN DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC NOLADE21GFW

Volksbank eG BraWO

IBAN DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC GENODEF1WOB

Unter SEPA wurde die Erteilung eines SEPA-Mandates für den Lastschrifteinzug notwendig. Hierbei müssen bestimmte Formvorschriften und Formulierungen bei der Erteilung des Mandats beachtet werden. Deshalb ist es notwendig, dass der Stadtkasse Wolfsburg ein vorgegebenes Formular mit einer Unterschrift vorgelegt wird. Die betroffene Person muss das SEPA-Mandatsformular ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und der Stadtkasse Wolfsburg zukommen lassen.

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