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Politik & Verwaltung

Rats- und Rechtsangelegenheiten

Der Geschäftsbereich organisiert die Sitzungen der politischen Gremien und kontrolliert innerhalb der Stadtverwaltung die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Neben der beratenden Funktion in rechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung und der Prozessvertretung der Stadt Wolfsburg nach außen stellt der Geschäftsbereich sicher, dass Sie auch in den Stadt- und Ortsteilen Verwaltungsangelegenheiten erledigen können. Dafür stehen Ihnen die Kolleg*innen in den Ortsteilssprechstellen und den beiden Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde zur Verfügung.

Zudem gehört es zu unseren Aufgaben, die ehrenamtlich tätigen kommunalen Organe Rat der Stadt Wolfsburg, Verwaltungsausschuss und die 16 Ortsräte rechtlich zu begleiten und sie bestmöglich zu unterstützen.

Aufgaben des Geschäftsbereichs

  • Justiziariat

    Die Justiziare beraten die Geschäftsbereiche und Referate der Stadtverwaltung Wolfsburg intern in allen Rechtsangelegenheiten und vertreten die Stadt vor Gericht. 

    Leider können Sie als Bürger*innen nicht direkt von den Jurist*innen des Referates eine persönliche Rechtsauskunft oder eine rechtliche Beratung erhalten, da dies gesetzlich untersagt ist.

    Ihr persönliches Interesse wird allerdings vertreten, indem das Referat das rechtmäßige Verwaltungshandeln sicherstellt. Dies führt zu einer Gleichbehandlung und einer konkreten einzelfallgerechten Sachverhaltsprüfung für Sie alle.

  • Ortsrecht

    Das Ortsrecht regelt unser gemeinsames Zusammenleben innerhalb der Stadt Wolfsburg. Die sind räumlich auf das Stadtgebiet beschränkt, finden jedoch für Jedermann Anwendung und nicht ausschließlich für die Einwohner*innen Wolfsburgs.

    Die Satzungen oder Verordnungen werden vor dem Inkrafttreten öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht. So haben Sie die Möglichkeit, sich über neue oder veränderte gesetzliche Regelungen zu informieren.

  • Rat der Stadt Wolfsburg

    Im Bürgerinformationsportal finden Sie alle Informationen zum Rat der Stadt Wolfsburg, seinen Mitgliedern, den Ratsgremien und Sitzungsterminen.

  • Schiedsamt

    Alle Informationen zum Schiedsamt und zu den ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmännern in Wolfsburg.

  • Stadt- und Ortsteile
    Ortsteilsprechstelle Heiligendorf

    Hier werden Ihnen die Wolfsburger Stadt- und Ortsteile vorgestellt. Sie finden auf den Seiten die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Sprechstelle, die dort angebotenen Leistungen sowie Links zu Institutionen, Vereinen und mehr aus dem jeweiligen Stadt- oder Ortsteil.

  • Standesamtsaufsicht

    Überbeglaubigung und Apostille

    Müssen Sie im Ausland eine Urkunde oder eine Bescheinigung vorlegen, welche von der Stadt Wolfsburg ausgestellt worden ist, und verlangt die zuständige Auslandsvertretung eine Gültigkeitsbestätigung (Apostille) dieser Unterlagen?

    Die Apostille wird von der Polizeidirektion Braunschweig ausgestellt.

    Wenn der Staat, für den Sie die Unterlagen benötigen, dem sogenannten Haager Abkommen beigetreten ist, können Sie sich direkt an die Polizeidirektion Braunschweig wenden.

    Finden Sie den Staat nicht in dieser Liste, so muss die Urkunde oder die Bescheinigung vorbeglaubigt werden. Für diese Vorbeglaubigung ist die Stadt Wolfsburg zuständig.

    Die Vorbeglaubigung ist kostenfrei.

     

    • Kontakt Stadt Wolfsburg

      Stadt Wolfsburg
      Geschäftsbereich Rats- und Rechtsangelegenheiten
      Standesamtsaufsicht
      Frau Wegmeyer
      Zimmer A 156
      Porschestraße 49
      38440 Wolfsburg

      Telefon: 05361 28-2975

  • Zentrale Vergabestelle

    Die Stadt Wolfsburg ist als öffentliche Auftraggeberin ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Region.

    Ob Baumaßnahmen, Fahrzeugbeschaffungen oder die Beauftragung von Architekt*innen und Ingenieur*innen; das Vergaberecht stellt sicher, dass die öffentlichen Gelder im rechtlich gesicherten Rahmen wirtschaftlich eingesetzt werden. Damit leistet die Zentrale Vergabestelle einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsprävention.

    Bei der Zentralen Vergabestelle gehen die Angebote der interessierten Bieter*innen ein. Hier wird die Öffnung der Angebote vorgenommen und nach deren Wertung werden von der Zentralen Vergabestelle die Aufträge verschickt.

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