Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG)
Schüler*innen bestimmter Schulformen und Studierende haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem BAföG, wenn ihnen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Das BAföG ist in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden, Einkommen der Ehegatten und der Eltern. Auszubildende mit Berufsabschluss und/oder bestimmten Zeiten der Erwerbstätigkeit sowie Kollegiaten werden elternunabhängig gefördert.
Schüler*innen
Die Stadt Wolfsburg fördert unter bestimmten Voraussetzungen Schüler*innen von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen einschließlich der Klassen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, Fach- und Fachoberschulen, Berufsfachschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien sowie Kollegs.
Es ist ein Antrag erforderlich, der grundsätzlich beim BAföG-Amt am Wohnsitz der Eltern zu stellen ist. Beim Besuch von Abendgymnasien und Kollegs ist der Antrag beim BAföG-Amt am Schulort zu stellen.
Studierende
Studierende werden von den Studentenwerken am Studienort gefördert und stellen dort den Antrag.
Handwerker*innen und andere Fachkräfte
Handwerker*innen und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten, erhalten das sogenannte „Meister-BAföG“ von der N-Bank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)..
Kontakt N-Bank:
Günther-Wagner-Allee 12-14
30177 Hannover
Telefon: 0511-300310
Montag, Mittwoch + Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 17:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine fachliche Beratung nur nach Terminabsprache gewährleistet werden kann.
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Soziales
Amt für Ausbildungsförderung
Rathaus B, Zimmer 104
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg