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Gesundheit & Soziales

Finanzierung von Wohnraumanpassungen

Es gibt eine breite Palette an Möglichkeiten, das häusliche Umfeld an sich verändernde Bedürfnisse anzupassen

"Oft sind es nur einige Handgriffe, wie z. B. Geldscheine; Foto: pixabay.comdas
Entfernen von Stolperfallenoder das Umräumen von Gegenständen, um Gefahrenquellen zu minimieren und den Alltag zu erleichtern.

Andere Maßnahmen lassen sich mit relativ geringem finanziellen Aufwand bewerkstelligen, wie z. B. das Anbringen von Haltegriffen oder der Einsatz von einfachen Hilfsmitteln. Häufig kommt es jedoch auch zu kostspieligen Umbaumaßnahmen, wenn Wohnungen oder Häuser angepasst werden.
Manchmal summieren sich die einzelnen durchgeführten
Maßnahmen auf mehrere zigtausend Euro.
(Quelle: Niedersachsenbüro "Neues Wohnen im Alter")

Foto: pixabay.com

Kredite und Darlehen

Wichtig: alle Anträge hierfür sind vor dem Umbau zu stellen!

  • von der KfW Bank oder der NBank Niedersachsen, mit einer Förderung über das Land Niedersachsen.

  • über Ihre Pflegekasse. Sobald Sie eine Pflegestufe haben, können Sie bis zu 2.557 Euro für pflegerelevante Umbauten nutzen. Vor der Maßnahme sind mehrere Kostenvoranschläge, sowie ein Antrag nötig. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt.
  • über Sozialhilfe in Form von Eingliederungshilfe;
    nach dem SGB XII kann das Sozialamt Leistungen zur Verbesserung der Wohnsituation älterer und behinderter Menschen gewähren. Voraussetzung ist, dass kein anderer Kostenträger vorhanden ist und die Übernahme der Kosten für die betroffenen Personen oder ihre Angehörigen nicht möglich/nicht zumutbar ist; Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des Antragsstellers sowie der Angehörigen ersten Grades in gerader Linie (Eltern, Kinder). Es muss ein Hilfe- oder Pflegebedarf oder eine Behinderung vorliegen. Der Pflegebegriff ist breiter gefasst, als bei der Pflegeversicherung. Grundlage sind die Eingliederungshilfe (Kapitel 6, SGB XII) sowie die Hilfe zur Pflege (Kapitel 7) oder die Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII.

 

 

Stadt Wolfsburg

  • Auch die fördert anteilig Wohnraumanpassungen für Bürger Offizielles_Logo_Stadt_Wolfsburg_2018
    über 60 Jahren. Diese Fördermittel sind einkommensabhängig, so gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro wenn das Jahreseinkommen 17.000 Euro für Einzelpersonen und 23.000 Euro für Paare nicht überschreitet, andernfalls wird ein Darlehen gewährt. Diese Förderung ist vor Beginn der Umbaumaßnahme zu beantragen. 


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