Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Hilfen für Sehbehinderte

Allgemeine Informationen:

Es gibt drei verschiedene Hilfen für Sehbehinderte:

  • Landesblindengeld 
  • Blindenhilfe 
  • Landesblindenfond

Voraussetzungen:

Ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind). 
Der gewöhnliche Aufenthalt in Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat). 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) 
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Schwerbehindertenrecht 

Zuständige Stellen:

Für den Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) 
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Schwerbehindertenrecht: 

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie 
Schillstraße 1 
38102 Braunschweig 
Telefon 0531 7019-0 
Fax: 0531 7019-199 

Für Fragen zu den Hilfen für Sehbehinderte:

Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Soziales 
Rathaus B, Zimmer 163 
Telefon: 05361 28-1181 
Fax. 05361 28-1469

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung