Die Entgelte in den vollstationären Einrichtungen (den Pflegeheimen) setzen sich aus verschieden Kostenteilen zusammen. Diese werden, mit Ausnahme der gesondert berechenbaren Investitionskosten, üblicherweise einmal jährlich zwischen dem Pflegeheim und den Kostenträgern (den Pflegekasse und dem örtlichen Sozialamt) neu verhandelt. Die gesondert berechenbaren Investitionskosten verhandelt das Heim mit dem örtlichen Sozialhilfeträger. Aus den aufgelisteten Positionen ergibt sich dann das zu zahlende Heimentgelt.
Das Heimentgelt besteht aus:
- dem Pflegentgelt (für Pflege und Betreuung) in Abhängigkeit der Pflegestufe,
- dem Eigenanteil,
- den Unterkunftskosten,
- den Verpflegungskosten und
- dem gesondert berechenbaren Investitionskostenanteil
Die Pflegekasse übernimmt in Abhängigkeit vom Pflegerad einen Kostenanteil des Pflegeentgelts. Grundsätzlich selbst zu zahlen sind die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, gesondert berechenbare Investitionen und dem Eigenanteil.
Möglichkeiten der finanziellen Hilfe gibt es beim Geschäftsbereich Soziales, Abteilung Pflege.
Kontakt:
Herr Pagel
Telefon: 05361 28-5184
E-Mail: christian.pagel@stadt.wolfsburg.de