
Die Aussagen eines Landschaftsrahmenplans (LRP) basieren auf einer aktuellen Erfassung und Bewertung der Schutzgüter: Arten und Biotope, Boden, Wasser und Klima und Landschaftsbild. Als zentraler Baustein des LRP werden innerhalb eines Zielkonzeptes die angestrebten Ziele des Naturschutzes und der Landespflege sowie die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen dargelegt und begründet.
Der LRP bildet eine qualifizierte Arbeitshilfe zur Klärung vielfältiger natur- und umweltschutzrelevanter Fragestellungen und dient unter anderem als Grundlage für die Ausweisung von Schutzgebieten sowie die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Gemäß Paragraf 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Paragraf 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen.
Bei der Stadt Wolfsburg wird daher derzeit an der Fortschreibung des LRP gearbeitet.
Auf Anfrage kann der LRP in gedruckter Form in der Unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.
Kontakt:
Bei Fragen zu diesen Themen erreichen Sie per E-Mail: naturschutz@stadt.wolfsburg.de, oder telefonisch unter 05361 28-2071