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Schutzgebiete

Schutzgebiete sind festgesetzte Räume, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildwachsender Pflanzen und Tieren, aus wirtschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder Schönheit notwendig ist.

Es gibt verschiedene Formen von Schutzgebieten, die sich in Art und Umfang des Schutzes unterscheiden: Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, Naturdenkmale sowie geschützte Landschaftsbestandteile.

Auf dem Stadtgebiet von Wolfsburg sind die folgenden Schutzgebietskategorien zu finden: Biosphärenreservat, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile.

 

Übersichtskarte der Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Wolfsburg
Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Wolfsburg, welche unter anderem die EU-rechtlich festgelegten FFH- und Vogelschutzgebieten (siehe Kapitel Natura 2000) abdecken
Rechte: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg
  • Natura 2000

    Logo von Natura 2000

     

    Um den anhaltenden Rückgang von wild lebenden Arten und natürlichen Lebensräumen in der EU entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu erhalten, wurde 1979 die Vogelschutzrichtlinie und 1992 die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie erlassen. Beide Richtlinien sehen als Kernbestimmung die Ausweisung von Schutzgebieten zur Schaffung eines EU-weiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" für bestimmte bedrohte Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse vor.

    Mit ca. 27.000 Schutzgebieten auf 18,6 Prozent der Landfläche der EU ist Natura 2000 das größte grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in der EU. 

    In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union mehr als 200 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 92 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 138 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Nach der Vogelschutzrichtlinie sind für 193 Arten (Anhang I, davon 110 in Deutschland vorkommend) sowie für weitere, regelmäßig auftretende Zugvogelarten besondere Schutzgebiete auszuweisen.
    In Deutschland gibt es insgesamt über 4500 FFH-Gebiete und 742 Vogelschutzgebiete, die sich zum Teil überschneiden. Insgesamt sind 15,5 Prozent der deutschen Landfläche und circa 45 Prozent der deutschen Meeresfläche durch Natura 2000-Schutzgebiete abgedeckt.

    Für das gesamte europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 gilt ein einheitliches Schutzregime. Neben den Regelungen für die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und das Verbot von Verschlechterungen dieses wertvollen Naturerbes gehört dazu auch die sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung. Dieses Instrument dient dazu, Natura 2000-Gebiete vor Plänen oder Projekten zu schützen, die ein Gebiet dieses Netzes erheblich beeinträchtigen könnten. So müssen beispielsweise bauliche Vorhaben oder auch bestimmte Bewirtschaftungsweisen in oder im Umfeld von Natura 2000 Gebieten einer solchen Prüfung unterzogen werden, sofern sie mit einer Intensivierung der Nutzung oder mit anderen negativen Auswirkungen auf das jeweilige Gebiet einhergehen könnten. Um einen Schaden von Natura 2000-Gebieten auszuschließen, sind erheblich beeinträchtigende Pläne und Projekte grundsätzlich unzulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen und in Verbindung mit einem ausreichenden Ausgleich können derartige Pläne oder Projekte aber in einem Ausnahmeverfahren zugelassen werden.

    Auf dem Stadtgebiet von Wolfsburg sind Teile der nachfolgenden drei FFH- und drei Vogelschutz-Gebiete zu finden:

     

    Karte der NATURA 2000 Gebiete in Wolfsburg; Grafik: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg
    Karte der NATURA 2000 Gebiete in Wolfsburg
    Grafik: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg
  • Naturschutzgebiete

    Naturschutzgebiete sind gemäß Paragraf 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

    1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
    2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
    3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

    Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten.

    Auf dem Stadtgebiet von Wolfsburg gibt es die nachfolgenden acht Naturschutzgebiete:

    Karte der Naturschutzgebiete in Wolfsburg; Grafik: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg
    Karte der Naturschutzgebiete in Wolfsburg
    Grafik: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg
  • Landschaftsschutzgebiete

    Landschaftsschutzgebiete sind gemäß Paragraf 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 

    1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
    2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
    3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

    In einem Landschaftsschutzgebiet werden alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Der Landschaftsraum wird beispielsweise vor Schädigung durch Baumaßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen geschützt.

    Auf dem Stadtgebiet von Wolfsburg gibt es die nachfolgenden neun Landschaftsschutzgebiete:

    Karte der Landschaftsschutzgebiete in Wolfsburg; Grafik: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg
    Karte der Landschaftsschutzgebiete in Wolfsburg
    Grafik: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg
  • Biosphärenreservat Drömling
    Der Drömling
    Der Drömling ist von ausgedehnten Grünlandflächen, Horstwäldern sowie von einem engmaschigen Grabensystem geprägt, das vielfach mit Büschen oder Gehölzen bewachsen ist. Diese einzigartige Niedermoorlandschaft ist Lebensraum zahlreicher vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten
    Foto: Untere Naturschutzbehörde Wolfsburg

    Der Internationale Rat des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" hat im Juni 2023 den Drömling als 17. UNESCO-Biosphärenreservat in Deutschland ausgezeichnet. Die naturnahe Kulturlandschaft erstreckt sich entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze zwischen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Die von unzähligen Wasserläufen durchzogene Region wird auch als "Land der tausend Gräben” bezeichnet.

    Der Begriff „Biosphärenreservat“ ist zusammengesetzt aus „Biosphäre“ (Lebensraum) und „-reservat“ (von reservare = bewahren). Es geht also darum, die biologische Vielfalt und funktionierende Ökosysteme als Grundlage einer zukunftsfähigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu bewahren. Dabei steht nicht allein der Schutz im Vordergrund, sondern die angepasste Nutzung von gewachsenen Kulturlandschaften. Streng geschützt sind nur die im Verhältnis kleinen Kernzonen. Auf den übrigen Flächen erproben die Biosphärenreservate nachhaltige Nutzungskonzepte und fördern naturverträgliche Wirtschaftsformen.

    Biosphärenreservate sind in drei Zonen unterschiedlicher Nutzungsintensität gegliedert:

    • In der Kernzone wird der Einfluss des Menschen auf ein Minimum reduziert. Sie unterliegt weitestgehend Bestimmungen zum Schutz natürlicher Prozesse. Die Kernzone sollte mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche eines Biosphärenreservates einnehmen.
    • In der Pflegezone sind menschliche Aktivitäten zum Beispiel über den Tourismus oder die Fischerei zulässig, soweit sie umweltverträglich gestaltet werden. Die Pflege soll mindestens 10 Prozent der Gesamtfläche des Biosphärenreservats betragen, Pflege- und Kernzone zusammen mindestens 20 Prozent.
    • In der Entwicklungszone wird die menschliche Nutzung nicht eingeschränkt. Eine freiwillige Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger und Kommunen an einer Erprobung von Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung bildet die Handlungsgrundlage. Die Entwicklungszone soll mindestens 50 Prozent der Gesamtfläche umfassen.
     

Kontakt:

Bei Fragen zu diesen Themen erreichen Sie uns unter E-Mail naturschutz@stadt.wolfsburg.de oder telefonisch unter 05361 28-2077, oder 05361 28-1648, oder 05361 28-1779
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