Beratungsangebote und Unterstützungsangebote für Gewerbetreibende
Ziel ist es, die Stadtteilzentren zukunftsfest zu machen und ihren jeweils einzigartigen Charakter zu stärken. Hierfür sind vor allem besondere Geschäftsideen mit einem positiven Effekt der Belebung und Vielfältigkeit der Zentren gefragt. So soll das bestehende Angebot gestärkt und ergänzt werden und den Einwohner*innen und Gästen der Ortsteile Fallersleben und Vorsfelde einen Mehrgewinn geboten werden.
Neben einem umfassenden Beratungsangebot in enger Kooperation zwischen den Vereinen Blickpunkt Fallersleben und dem Verkehrsverein Vorsfelde-Live und der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH werden neue Angebote die zur Angebotsvielfalt durch Alleinstellungsmerkmale beitragen, in der Ansiedlung in den Altstadtzentren durch einen gezielten Zuschuss unterstützt.
- Der Zuschuss deckt für die ausgewählten Geschäftsideen bis zu 50 Prozent der Nettokaltmiete der ersten 12 Monate ab – bis zu einer Höhe von 417 Euro monatlich. Weitere Kosten wie Nebenkosten und Betriebskosten sind von der Bezuschussung ausgeschlossen. Die Nettokaltmiete muss üblichen Mieten in der Lage entsprechen.
- Der Mietzuschuss wird für die ersten 12 Monate des Mietverhältnisses oder ab Geschäftseröffnung gewährt, endet jedoch spätestens zum 31.08.2025, mit Beendigung des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.
- Der Mietzuschuss ist bis maximal zwei Monate nach Beginn des Mietverhältnisses oder der Geschäftseröffnung zu beantragen. Der Mietzuschuss kann rückwirkend für die ersten zwei Monate des Mietverhältnisses oder der Geschäftseröffnung ausgezahlt werden, jedoch erst ab dem 01.09.2024.
- Gemäß der Richtlinie wird die wirtschaftliche Neunutzung eines bereits vorhandenen Ladenlokals in den Altstädten von Fallersleben und Vorsfelde (zentraler Versorgungsbereich) gefördert. Hierunter fällt nicht die Unternehmensnachfolge.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht. Die WMG und die Stadt Wolfsburg als bewilligende Stellen entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushalts- und Fördermittel.
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Insbesondere sollen Konzepte des Einzelhandels, der Gastronomie und des Dienstleistungsbereiches gefördert werden, die zu einer Bereicherung der Angebotsvielfalt durch Alleinstellungsmerkmale beitragen. Dies könnten beispielsweise auch kleine handwerkliche Manufakturen wie Töpfereien, Seifenhersteller, Nähstudios und Goldschmieden sein oder auch Showrooms und der Direktvertrieb von landwirtschaftlichen Produkten. Ausgeschlossen von der Zuwendung sind Vergnügungsstätten, Friseurbetriebe ohne Meistertitel sowie weitere körpernahe Dienstleistungen und große Unternehmen.
- Ausdrücklich erwünscht sind auch Anträge für inklusive Geschäftskonzepte, spezielle selbstverwaltete Angebote für Jugendliche sowie Konzepte aus dem Freizeit- und Erlebnisbereich.
- Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden hierbei zu gleichen Teilen auf Vorsfelde und Fallersleben verteilt.
Voraussetzung ist die Inanspruchnahme des Beratungsangebot der Wirtschaftsförderung der Wolfsburg WMG.
Weitere Details können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Interessiert? Bewerben Sie sich jetzt und lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft von Fallersleben und Vorsfelde gestalten!
Anträge sind digital im PDF-Format bei der WMG unter wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de ausschließlich mit dem unter Downloads hinterlegten Antragsformular einzureichen. Alternativ können Anträge per Post an die WMG, Porschestraße 26, 38440 Wolfsburg, geschickt werden.
Für die Antragsstellung benötigen wir von Ihnen:
- Ein unterzeichnetes Antragsformular (siehe Downloads)
- Ein vollständiger und schlüssiger Businessplan, in dem sich mit allen für die Eröffnung des Geschäftes relevanten Sachverhalten befasst wird.
Wichtig!
Bitte orientieren Sie sich hierbei an der „IHK-Businessplan-Anleitung“ unter
https://www.ihk.de/ihklw/produkte/beratung-und-service/gruendung-foerderung/businessplan/businessplan-870282 . Diese Anleitung enthält alle wichtigen Punkte und Inhalte, die für eine Genehmigung notwendig sind, und bietet zudem einen vorgefertigten, ausfüllbaren Finanzierungsplan zum Download. - Eine Kapitalbedarfs-, Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Die Rentabilitätsplanung muss dabei für drei Jahre auf Jahres- und die Liquiditätsplanung für zwei Jahre auf Monatsebene erstellt werden. Hilfestellung bietet die verlinkte Website der IHK unter Punkt 2.
- Ein Mietvertragsentwurf oder ein abgeschlossener Mietvertrag, der den Kriterien der Richtlinie entspricht.
- Eine unterzeichnete De-minimis-Erklärung aus der ersichtlich ist, dass der Antragsteller den aktuell zulässigen Höchstbetrag gemäß der De-minimis-GVO der EU nicht überschreitet. (sh. Downloads)
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß zugestellt, wenn sämtliche antragsbegründenden Unterlagen zur Prüfung vorliegen.
Antragsteller*innen, die in die nähere Auswahl kommen, präsentieren ihre Geschäftsidee vor der WMG, der Stadtplanung der Stadt Wolfsburg und dem Zentrenbüro. Sollten sich mehrere geeignete Antragsteller*innen auf ein Ladenlokal bewerben, entscheiden die oben Genannten auf Basis der präsentierten Geschäftsidee.
Die Wirtschaftsförderung der WMG unterstützt und berät Interessierte bei der Antragsstellung sowie bei Bedarf bei der Suche nach passenden Ladenlokalen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit den Kolleg*innen der Wirtschaftsförderung der WMG.
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@wmg-wolfsburg.de
Telefon: +49 5361 89994-25
Porschestraße 26 | 38440 Wolfsburg