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Führerscheinstelle

Umtausch von Führerscheinen

Bis zum 19.01.2025 müssen die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später in einen EU-Kartenführerschein umgestellt werden. 

Für Umstellungen vom alten auf den neuen Führerschein muss ein Termin vereinbart werden. 

Benötigte Unterlagen für eine Umstellung:

- Alter Führerschein
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Antragsgebühr 25,30 Euro

Für 5,30 Euro zusätzlich schicken wir den Führerschein per Direktversand zu Ihnen nach Hause! Sie benötigen dann keinen weiteren Termin mehr zur Abholung

Informationen zum Zwangsumtausch der alten Führerscheine bis 2033

Ein alter Führerschein
Ein alter Führerschein
Foto: Mondisso - Pixabay.com

Der Zwangsumtausch muss bis 2033 abgeschlossen sein. Es gilt ein Stufenplan, damit nicht alle Anträge gleichzeitig erfolgen:

Alle "alten" Führerscheine müssen innerhalb der nächsten 14 Jahre auf den EU-Kartenführerschein umgestellt werden, den es seit 1999 gibt. Die Umstellungsfristen entnehmen Sie bitte den untenliegenden Tabellen. 

Seit 19. Januar 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig, danach muss ein neuer Führerschein mit neuem Passbild hergestellt werden.
Seit 15. Februar 2019 müssen ALLE Führerscheine befristet werden - daher auch Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt worden sind

Der Führerschein soll so aktueller und fälschungssicherer sein und wird in einer EU-weiten Datenbank erfasst. Die Befristung betrifft nur die Führerscheine, nicht das damit verbundene Recht, das entsprechende KFZ zu führen. Es gibt keine Gesundheits- oder sonstige Eignungsprüfung.

  • Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr Stichtag für den Umtausch
vor 1953
19.01.2033
1953 - 1958
19.01.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 und später
19.01.2025

  • Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr Stichtag für den Umtausch
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Tipp: Nutzen Sie das Ausweisterminal

Auf dem Flur im EG des Rathauses B der Stadt Wolfsburg steht ein Ausweisterminal zur Verfügung. Sie können hier Ihre biomatrischen Daten:

  • Foto
  • Unterschrift

für Ausweise, Pässe und Führerscheine selbst erfassen. Das spart Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Nach der Erfassung ist die Dokumentenbeantragung am Schalter fortzuführen. Das Entgelt für die Erfassung der Daten beträgt 6,00 Euro und wird zusammen mit der zu entrichtenden Gebühr für die Dokumentenbeantragung bei der Antragstellung am Schalter erhoben. 

Bitte beachten Sie, dass die erfassten Daten ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden können.

Die erfassten Daten können ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden.

Öffnungszeiten

Nur nach Terminvereinbarung. Termine können Sie unter den folgenden Link vereinbaren.

  • Ersterteilung oder Erweiterung Fahrerlaubnis
  • EU-Führerschein
  • Fahrgastbefördeung
  • Karteikartenabschrift
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis
  • Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis
  • Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
  • Verlängerung Fahrerlaubnis
  • Verlust Führerschein
  • Internationaler Führerschein
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