Bürgerdienste
Vielleicht gehören Sie auch zu den Glücklichen, die den Entschluss gefasst haben, den Bund der Ehe einzugehen. Oder gibt es Streit mit dem Nachbarn, weil dieser am Sonntagvormittag seinen Rasen mäht? Für all die Anliegen zu diesen und vielen anderen Themen sind die Bürgerdienste Ihre zentrale Anlaufstation im Rathaus.
Stadt Wolfsburg
Bürgerdienste
Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
* bundesweit zum Ortstarif aus dem dt. Festnetz
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Bürgerdienste
Montag und Dienstag: 08:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr - 17:30 Uhr
Wer seinen Besuch bei den Bürgerdiensten in der Einwohnermelde- und Kfz-Zulassungsstelle plant, muss über die Online-Terminvergabe oder über das Service-Center (Behördenrufnummer 115) einen Termin vereinbaren.
Wir bieten Ihnen Informationen und Dienstleistungen zu folgenden Themenbereichen:
Wir bieten Ihnen Informationen und Dienstleistungen zu folgenden Themenbereichen:
- Sicherheit und Ordnung
- Fundbüro
- Waffen
- Jagd
- Fischerei
- Kriminalprävention
- Bestattungen
- Kampfmittelbeseitigung
- Gewerbeanzeigen
- Gaststätten
- Wochenmärkte
- Schwarzarbeit
- Geldwäscheprävention
- Veranstaltungen
- Versammlungen
- Straßenverkehrsbehörde
- Bußgeld
- Städtischer Ordnungsdienst
- Mietschulden
- Aktuelle Wahlen
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Das Service Center ist Ihr Wegweiser im Behördendschungel!
Das Service Center der Stadt Wolfsburg bietet Ihnen telefonische Auskünfte zur Stadtverwaltung und den angebotenen Dienstleistungen. Viele Ihrer Fragen und Anliegen können hier schnell beantwortet und gelöst werden. Sofern es für Ihr Anliegen erforderlich ist, verschickt das Service Center Formulare oder vereinbart Termine mit dem zuständigen Geschäftsbereich.
Über die Institution „Einheitlicher Ansprechpartner" können alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind.