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Politik & Verwaltung

Kfz-Zulassungsstelle

Zulassung, Fahrzeugpapiere, Kennzeichen und mehr

Achtung!

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung iKfz ist derzeit nicht verfügbar. Wir arbeiten daran, Ihnen diesen Service so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen.

Auch externe Zulassungsdienstleister können Fahrzeuge nicht auf diesem Wege bei der Stadt Wolfsburg abmelden oder zulassen.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen davon ab, Drittanbieter von iKfZ-Leistungen mit Zulassungen/Außerbetriebsetzungen zu beauftragen und weisen darauf hin, dass einzelne Außerbetriebsetzungen am Schnellschalter der Bürgerdienste ohne Termin durchgeführt werden können.


In der Kfz-Zulassungsstelle finden Sie Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Kraftfahrzeug.

Wer seinen Besuch bei den Bürgerdiensten plant, muss über die Online-Terminvergabe oder über das Service-Center (Behördenrufnummer 115) einen Termin vereinbaren.

Unsere Dienstleistungen zum Thema Kfz-Zulassung

Weitere Angebote

  • Zulassung
  • Fahrzeugpapiere
  • Kurzzeit- und Saisonkennzeichen
  • Kfz-Steuer

    Sobald Sie ein Fahrzeug zulassen, werden in den meisten Fällen Steuern dafür fällig. Eine Mitteilung an das zuständige Hauptzollamt ergeht automatisch bei der Zulassung. Sie erhalten von dort eine Berechnung Ihrer Steuer, die in der Regel für ein Jahr im Voraus zu entrichten ist.
    Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges ergeht ebenfalls automatisch eine Mitteilung an das Hauptzollamt. Sie erhalten dann von dort aus den Bescheid über eine eventuell Rückerstattung.

    WICHTIG: 

    Die Bundesrepublik Deutschland verliert jedes Jahr Millionenbeträge durch säumige Kraftfahrzeugsteuerzahler. Dieses Geld geht unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern verloren. Die Vollstreckung der ausstehenden Kraftfahrzeugsteuern bei den säumigen Schuldnern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten.
    Deshalb ist seit dem 1. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:

    Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn der Kraftfahrzeughalter ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt und ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) hat.

    Bei einer Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

    Der Bevollmächtigte muss eine vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Gleichzeitig muss eine Einverständniserklärung des Kraftfahrzeughalters unterschrieben werden, dass dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

  • Sonstiges
  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Bürgerdienste

    Stadt Wolfsburg
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2948
    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung