-
Eignungsfeststellung
Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Sie wird vom Jugendamt ausgestellt und ist jeweils für fünf Jahre gültig.
Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis ist neben einigen formalen Anforderungen wie Hauptschulabschluss, Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs u.a., dass Ihre persönliche und fachliche Eignung für die Arbeit mit Kindern gegeben ist. Die Eignung wird in einem mehrstufigen Verfahren eingeschätzt, überprüft und schlussendlich auch formal festgestellt.
Die Grundlage für die Einschätzung der persönlichen Eignung bilden Beratungsgespräche und ein ausführliches Interview. Wird dann von beiden Seiten (sowohl von Ihnen selbst, als auch vom Team Kindertagespflege) Ihre Eignung positiv eingeschätzt, können Sie sich zur fachlichen Qualifizierung bei der Fabi anmelden.Im Rahmen der Qualifizierungskurse gewinnen Sie vertiefte Kenntnisse über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und am Ende der Qualifizierung wird die fachliche Eignung durch das Bundeszertifikat bescheinigt. Auch die Einschätzung über die persönliche Eignung wird während der Teilnahme an der Qualifizierung weiter vertieft und kann an dessen Ende bei positivem Verlauf offiziell festgestellt werden.
-
Qualifizierung als Kindertagespflegeperson nach dem QHB
QHB ist die Abkürzung für „Qualifizierungshandbuch“ und umfasst ein System von aufeinander aufbauenden Fortbildungen für die Qualifizierung als Kindertagespflegeperson. Die Qualifizierungsreihe wird von der Evangelischen Familienbildungsstätte durchgeführt und gliedert sich in mehrere Teile:
Das erfolgreiche Durchlaufen der Grund-Qualifizierung ist Grundlage für die Erteilung der Pflegeerlaubnis. Nach Absolvieren der Aufbauqualifikation wird in der Regel die Vergütung erhöht (vgl. Richtlinie Kindertagespflege vom 01.08.2022) und nach der erfolgreichen Teilnahme am Zusatzmodul Inklusion können Sie in Ihrer Kindertagespflegestelle auch Kinder mit einer Beeinträchtigung aufnehmen.