Kindertagespflege
Kindertagespflege
Individuelle Beratung rund um die Betreuung in der Kindertagespflege erhalten Sie bei der Stadt Wolfsburg. Schreiben Sie uns an:
Geschäftsbereich Jugend
Abteilung Frühkindliche Bildung
Pestalozziallee 1a, 38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-5055
E-Mail: kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de
Aktuelles in der Kindertagespflege
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Qualifizierung als Kindertagespflegeperson | Kursstart 23.04.2025
Nutzen Sie jetzt die Chance und qualifizieren Sie sich als Kindertagespflegeperson!
Das Anmeldeverfahren für den Kurs wird über die Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Wolfsburg abgewickelt. Bei Interesse oder Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen können Sie sich gerne per E-Mail an fachberatung-kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de wenden. Gerne beraten wir Sie zu allen Anliegen rund um den Kurs.
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und von der Stadt Wolfsburg als geeignet angesehen werden, können Sie am Kurs teilnehmen. Dieser richtet sich an Personen, die künftig in Wolfsburg als Kindertagespflegeperson tätig sein möchten, und ist für diese Teilnehmer kostenlos. Für die Organisation und Durchführung des Kurses ist die Evangelische Familienbildungsstätte Wolfsburg (Fabi) zuständig.
Weitere Informationen zum Kurs sowie einen detaillierten Kursplan finden Sie auf der Webseite der Fabi:
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Werde Kindertagespflegeperson | Informationsnachmittag am 21.01.2025
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Werde Kindertagespflegeperson | Informationsabend am 25.03.2025
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Kindertagespflegelandschaft in Wolfsburg
Für eine größere Darstellung der Kindertagespflegelandschaft können Sie das folgende PDF herunterladen.
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Newsletter
Das Sachbearbeitungsteam Kindertagespflege sowie das Team der Fachberatung Kindertagespflege veröffentlichen gemeinsam quartalsweise einen Newsletter. Dieser bietet eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Ereignisse rund um die Kindertagespflege in Wolfsburg.
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Kommende Veranstaltungen für Kindertagespflegepersonen
Fachgespräche 2025
Fachdialog Öffentlichkeitsarbeit am 17.02.2025
Wir laden alle Kindertagespflegepersonen herzlich zu unserem Fachdialog zum Thema "Öffentlichkeitsarbeit - Machen Sie Ihre Kindertagespflege bekannt!" ein. Der Fachdialog findet statt am:
Montag, 17. Februar 2025 in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr im Coworking Space, Porschestraße 2c (Markthalle), 38440 Wolfsburg.
Um eine verbindliche Zu- bzw. Absage wird bis zum 31.01.2025 unter gz-fruehkindliche-bildung@stadt.wolfsburg.de oder im Geschäftszimmer der Abteilung Frühkindliche Bildung gebeten.
Fachgespräche im Jahr 2025
Im Jahr 2025 haben Sie noch die Möglichkeit, sich für folgende Fachgespräche anzumelden:
Fallbesprechung - Schlafen in der KTP
21. Januar 2025
17.00 – 18.30 Uhr
Ort: Schillerstraße 4
Aktionstabletts für forschendes Lernen von Kleinkindern
13. Februar 2025
17.00 – 18.00 Uhr
Ort: wird noch bekannt gegeben
Wachsen und Reifen | Dokumentation
18. März 2025
17.00 – 18.00 Uhr
Ort: Schillerstraße 4
"Geschichten werden zum Erzähltheater"
14. Mai 2025
17.00 – 18.00 Uhr
Ort: wird noch bekannt gegeben
Ausflug in den Wald
03. Juni 2025
17.00 – 18.00 Uhr
Ort: wird noch bekannt gegebenFallbesprechung - Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern
01. Juli 2025
17.00 – 18.30 Uhr
Ort: Schillerstraße 4
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in dem folgenden Fachgespräche Flyer.Etwas Interessantes gefunden? Melden Sie sich unter E-Mail: fachberatung-kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de an.
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine familienähnliche, gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die vorrangig für Kinder bis zum dritten Lebensjahr angeboten wird. In einer Kindertagespflegestelle werden bis zu fünf Kinder gleichzeitig von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten betreut (FAMILIENNEST). Die Kindertagespflegeperson (KTPP) fördert die kindlichen Bildungs- und Entwicklungsprozesse und steht Familien beratend bei der Begleitung Ihrer Kinder zur Seite. Ein besonderes Merkmal der Kindertagespflege ist neben der kleinen Gruppengröße und dem meist familiären Umfeld die verlässliche Bezugsperson. Kindertagespflegepersonen können auch im Haushalt der Familien tätig sein oder sich zusammenschließen und eine Großtagespflegestelle (GROSS.FAMILIENNEST) eröffnen, um gemeinsam bis zu 10 Kinder zu fördern und zu betreuen.
- Rahmenkonzeption
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Für Familien
Liebe Familien,
willkommen! Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Betreuung in der Kindertagespflege interessieren.
Im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen rund um die Betreuung in der Kindertagespflege zusammengestellt. Das Team Kindertagespflege steht Ihnen gern als Ansprechpartner für all Ihre Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie Ihr Kind für einen Platz in der Kindertagespflege anmelden möchten, stehen Ihnen mehrere Wege offen:
- Um einen Überblick über das Angebot zu gewinnen oder selbst eine Kindertagespflegeperson zu finden, können Sie das Portal Kindertagespflege nutzen.
- Sie können direkt Kontakt mit einer Kindertagespflegeperson aufnehmen
oder sich über das Online-Anmeldeformular anmelden. Das Team Kindertagespflege steht Ihnen beratend zur Seite und vermittelt an eine passende Kindertagespflegeperson.
Oder Sie nutzen zur Anmeldung das Portal Wolles Welt. Dort können Sie die Option „Familiennest“ (Kindertagespflegestelle) oder „Großfamiliennest“ (Großtagespflegestellen der Familienservice gGmbH) anwählen.
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Für Kindertagespflegepersonen (KTPP)
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Fort- und Weiterbildungen für Kindertagespflegepersonen
Fachgespräche Kindertagespflege August 2024 bis August 2025
Willkommen zum Angebot der Fachgespräche!
Fachgespräche spielen eine zentrale Rolle in der Kindertagespflege, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen. Diese Gespräche bieten eine wertvolle Gelegenheit für den regelmäßigen Austausch zwischen Tagespflegepersonen und Fachberatern. Es findet ein Austausch zu diversen Themen wie pädagogische Strategien und Konzepten, aktuelle Herausforderungen, Fallbesprechungen sowie die Vermittlung von spezifischem Fachwissen statt. Der kontinuierliche Austausch, die thematische Vielfalt und die gezielte Wissensvermittlung tragen entscheidend zur professionellen Entwicklung der Tagespflegepersonen und zur Optimierung der Betreuungsqualität bei.
Übersicht der Fortbildungen und Qualifizierungen 2024-2025
Fort- und Weiterbildungen
Die Kindertagespflege bildet eine bedeutende Säule in der frühkindlichen Betreuungslandschaft. Mit der Aufnahme der Kindertagespflege in das Nds. Kindertagesstättengesetz (NKitaG) sind auch Qualitätsanforderungen klarer definiert und Fortbildungen gesetzlich verankert worden.
Qualität in der Kindertagespflege hängt wesentlich vom Engagement der Kindertagespflegeperson ab. Aber eine gute Professionalität erfordert ebenso kontinuierliche Weiterentwicklung und Qualifizierung.
Die Stadt Wolfsburg hat das Ziel, im Rahmen ihrer kommunalen Verantwortung ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot vor Ort für die Wolfsburger Kindertagespflege bereitzustellen. Hierfür wurden die Fabi und die VHS als Bildungsträger mit der Umsetzung beauftragt.
Kindertagespflegepersonen haben in ihrem Tätigkeitsfeld viele Gestaltungsmöglichkeiten. Das Fortbildungsprogramm bietet in dem Zusammenhang zahlreiche Chancen für eine Profilierung und Professionalisierung.
Wir laden Sie herzlich ein zu stöbern und die Angebote rege zu nutzen. Gleichzeitig laden wir Sie ein, sich an die Wolfsburger Fachberatungen zu wenden, wenn es einen Wunsch Ihrerseits gibt, den Sie nicht im Programm finden. Gerne nehmen wir ihre Wünsche mit auf und erweitern unser Programm.
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Anträge und Formulare
- Ärztliche Bescheinigung Zur Vorlage beim Geschäftsbereich Jugend, Abteilung Frühkindliche Bildung
- Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson nach § 43 SGB VIII i. V. mit §18 NKiTaG
- Antrag auf Weitergewährung der Förderleistung aufgrund von Urlaub
- Antrag auf Erstattung der Fortbildungskosten gemäß § 18 II 2,3 NKiTaG
- Antrag auf Erstattung entstandener Kosten für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Antrag auf Erstattung von Sozialbeiträgen gemäß § 23 II SGB VIII
- Antrag auf Gewährung eines Mietkostenzuschusses für angemietete Räume zur Betreuung in Kindertagespflege
- Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses zur Anschaffung von Vermögensgegenständen in Kindertagespflege
- Einverständniserklärung für die Anfrage beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Geschäftsbereiches Jugend
- Muster Betreuungsvertrag
- Stundenzettel für die Abrechnung der Kindertagespflege gemäß § 23 IV SGB VIII
- Stundenzettel für die Abrechnung der Kindertagespflege im Vertretungsfall gemäß § 23 IV SGB VIII
- Tierärtzliche Bescheinigung
- Weitere Dokumente
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Fort- und Weiterbildungen für Kindertagespflegepersonen
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Kindertagespflege von A - Z
Ausbildung
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Ausbildung: Brauche ich eine Ausbildung um als Kindertagespflegeperson in Wolfsburg tätig zu sein?
Das hängt unter anderem von den beruflichen Erfahrungen und Abschlüssen ab, die Sie mitbringen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten als Kindertagespflegeperson zu starten.
- Ohne sozialpädagogische Vorbildung:
Mindestens ein Hauptschulabschluss muss vorhanden sein, um die verpflichtende Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Diese wird in Wolfsburg über die Fabi Wolfsburg durchgeführt. Die entstehenden Kosten für diesen Kurs werden durch die Stadt Wolfsburg getragen. Nach Abschluss des Kurses kann ein entsprechender Antrag auf Ausstellung einer Pflegeerlaubnis gestellt werden.
- Mit einer sozialpädagogischen Vorbildung (z.B. Erzieher/innen, Sozialassistent/innen):
Eine Pflegeerlaubnis kann sofort beantragt werden. Empfehlenswert ist es allerdings aufgrund der Besonderheiten der Kindertagespflege, an der Grundqualifizierung teilzunehmen.
- Ohne sozialpädagogische Vorbildung:
Belegung
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Darf ich mir als Kindertagespflegeperson die Familien selbst aussuchen?
Ja. Es besteht die Möglichkeit, sich mit Ihrem Profil auf der gemeinsamen Portalseite für Wolfsburger Kindertagespflegepersonen eintragen zu lassen, um von Familien über diesen Kanal gefunden zu werden.
Betreuungszeiten
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Darf ich die Betreuungszeit als selbstständige Kindertagespflegeperson eigenständig bestimmen?
Als selbstständige KTPP legen Sie die Öffnungszeiten Ihrer Kindertagespflegestelle fest, in deren Rahmen Eltern die für sie notwendige Betreuungszeit vertraglich mit Ihnen vereinbaren.
Elternbeitrag
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Wie hoch sind die Kosten, die ich für die Betreuung in der Kindertagespflege aufbringen muss?
Für die Betreuung wird ein Kostenbeitrag auf Basis der geförderten Betreuungsstunden und Ihres Einkommens erhoben. Diese sind identisch mit den Kosten für eine Krippenbetreuung.
Zusätzliche Informationen finden Sie in der Richtlinie, Ziffer 9
Ermäßigung
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Welche Unterlagen muss ich für eine Ermäßigung des Elternbeitrages einreichen?
Für eine Berechnung des Elternbeitrages benötigt der GB Jugend den vollständig ausgefüllten Antrag auf Ermäßigung/ Erlass des Regelbeitrages sowie die entsprechenden Einkommensnachweise.
Förderung
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Wird die Betreuung in der Kindertagespflege für Familien gefördert?
Die Stadt Wolfsburg fördert eine wöchentliche Betreuung ab 10 Stunden bis zu maximal 50 Stunden. Im Falle von Randbetreuungszeiten vor oder nach der Kita oder Schule wird ab einer wöchentlichen Betreuungszeit ab 5 Stunden gefördert.
Für Eltern: Der Grundbetreuungsbedarf beträgt 30 Stunden pro Woche (Mo-Fr im Zeitrahmen von 8:00-16:00 Uhr) und kann ohne Begründung beim Team Kindertagespflege beantragt werden. Liegt der Bedarf bei über 30 Stunden pro Woche oder außerhalb des Zeitrahmens muss der Anspruch ausführlich begründet werden.
Wann und wo muss ich als Sorgeberechtigte(r) den Förderantrag einreichen?
Der Antrag muss mindestens vier Wochen im Voraus bei der Stadt Wolfsburg schriftlich gestellt werden. Den Antrag erhalten sie hier (Verlinkung) oder bei der zuständigen Kindertagespflegeperson.Gerne können Sie den vollständigen Antrag per Post, persönlich oder per E-Mail unter kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de bei uns einreichen.
Fortbildung
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Welche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Kindertagespflegepersonen gibt es?
Für Kindertagespflegepersonen gibt es ein umfangreiches Fortbildungsangebot an der VHS und an der Fabi Wolfsburg.
Die Qualifikationskurse finden in der Fabi statt. Diese umfassen eine zweiteilige Grundqualifizierung sowie eine Aufbauqualifikation sowie ein Zusatzmodul „Inklusion“.
Die einzelnen Fortbildungsangebote können Sie den jeweils aktuellen Programmheften der Bildungsträger (VHS Fabi) entnehmen oder auf der städtischen Homepage Wolfsburger Kindertagespflege in Erfahrung bringen.
Zusätzliche Informationen finden Sie in der Richtlinie, Ziffer 7.4.
Interesse
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Ich interessiere mich für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. An wen kann ich mich wenden?
Ausführliche Beratung bietet der Geschäftsbereich Jugend der Stadt Wolfsburg an. Sie erreichen das Team in der Abteilung Frühkindliche Bildung per Mail oder per Telefon unter:
kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de
Telefon: 05361 28-5055
Fachberatung-kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de
Telefon: 05361 28-1554
Kinderanzahl
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Wie viele Kinder darf/kann ich betreuen?
Die Anzahl der zu betreuenden Kinder hängt von den individuellen Voraussetzungen ab (z.B. Raumgröße) und wird mit Erteilung der Pflegeerlaubnis festgesetzt.
Grundsätzlich ist eine Pflegeerlaubnis für bis zu 5 gleichzeitig, anwesenden Kindern möglich. Sie können bei Erfüllung der Vorrausetzungen entscheiden, ob Sie fünf Kinder gleichzeitig oder weniger betreuen wollen.
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Gibt es eine Mindestanzahl an Kindern?
In der Kindertagespflege muss mindesten ein fremdes Kind betreut werden.
Kindertagespflegestellen
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Woher weiß ich welche KTPP es gibt?
Das Team Kindertagespflege im Geschäftsbereich Jugend vermittelt die Plätze in die Kindertagespflegestellen. Auf dem Internetportal Wolfsburger Kindertagespflegepersonen können Sie nähere Informationen zu einzelnen Tagespflegestellen einsehen.
Kontakt
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An wen kann ich mich wenden?
E-Mail: kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de
Telefon: 05361 28-5055
E-Mail: Fachberatung-kindertagespflege@stadt.wolfsburg.de
Telefon: 05361 28-1554
Kosten für Qualifizierung
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Was kostet der Qualifizierungskurs?
Der Qualifizierungskurs ist für die Teilnehmenden aus Wolfsburg kostenfrei
Krankheit
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Was mache ich, wenn ich krank bin?
Sie informieren umgehend die Eltern. Einige Kindertagespflegepersonen haben untereinander ein Vertretungsnetzwerk aufgebaut, auf das sie im Krankheitsfall zurückgreifen können.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes hat eine selbstständige Kindertagespflegeperson Anspruch auf Fortzahlung der laufenden Geldleistung im Krankheitsfall für maximal14 Tage pro Kalenderjahr. Dies beinhaltet auch Krankheitstage der eigenen Kinder.
Bei angestellten Kindertagespflegepersonen gelten die Regelungen aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag.
Platzsuche
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Wie bekomme ich einen Betreuungsplatz in der KTP?
Sie haben die Möglichkeit, direkt bei Kindertagespflegepersonen nach freien Plätzen zu fragen oder Sie wenden sich an den Geschäftsbereich Jugend der Stadt Wolfsburg. Sie erreichen das zuständige Team der Abteilung Frühkindliche Bildung per Mail oder per Telefon unter (siehe Kontakt)
Qualifizierung
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Wie lange dauert die Qualifizierung und wie ist sie aufgebaut?
Die Grundqualifizierung dauert aktuell ca.14 Monate und ist in mehrere Abschnitte gegliedert.
Die Grundqualifizierung besteht aus zwei Teilen, die jeweils mit einer Lernergebnisprüfung abschließen. Nach erfolgreichem Abschluss kann im Anschluss jeweils ein Zertifikat vom Bundesverband Kindertagespflege beantragt werden. Dies ist in den meisten Bundesländern anerkannt.
Teil 1 der Grundqualifikation beinhaltet:
- einem tätigkeitsvorbereitenden Kurs von 160 Unterrichtsstunden
- einem Praktikum von 80 Stunden
- 140 nachzuweisenden Selbstlerneinheiten
- Einer Lernergebnisfeststellung als Grundlage für die Erteilung der Pflegeerlaubnis
Nach Abschluss des tätigkeitsvorbereitenden Kurses der Grundqualifizierung haben Sie die Möglichkeit der Beantragung der Pflegeerlaubnis beim Geschäftsbereich Jugend. Nach Ausstellung der Pflegeerlaubnis können Sie mit der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beginnen.
Teil 2 der Grundqualifikation findet tätigkeitsbegleitend statt und beinhaltet nochmals 140 Unterrichtstunden.
Aufbauend darauf können sich Kindertagespflegepersonen in der Aufbauqualifizierung mit 120 Stunden in spezifischen pädagogischen Themenfeldern wie Zusammenarbeit mit Eltern, Orientierung im Sozialraum, Organisation und Management weiterbilden.
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Zu welchen Zeiten findet der Qualifizierungskurs statt?
Der Qualifizierungskurs wird von der Fabi angeboten und ist entsprechend im Programm der Fabi mit den jeweiligen Terminen zu finden. Aktuell finden die Kurse am Abend statt und vereinzelt ganztägig an Samstagen. Bitte kontaktieren Sie für aktuelle Termine die Fabi Wolfsburg.
Räumlichkeiten
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Brauche ich eigene Räumlichkeiten? Oder bekomme ich Räume gestellt?
Der Betrieb einer Kindertagespflegestelle ist sowohl in eigenen Wohnräumen mit kindgerechter Ausstattung möglich als auch in speziell dafür angemieteten und ausgestatteten Räumlichkeiten. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Betreuung im Haushalt der Familie.
Für die eigenen Wohnräume gibt es Standards, die zu erfüllen sind, zum Beispiel:
- Kindgerechte Ausstattung
- Schlafplätze und Wickelmöglichkeit für die Kinder
- Möglichkeiten zum Spielen, Bewegen und Essen
- Ggf. Erlaubnis des Vermieters
Die vollständigen Anforderungen finden Sie in der Richtlinie Ziffer 5.5
Andere Räume sind selbstständig zu suchen, und auszustatten.
Im Angestelltenverhältnis werden in der Regel die Räumlichkeiten vom Arbeitgeber gestellt.
Richtlinie
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Was beinhaltet die Richtlinie für Kindertagespflege?
In der Richtlinie für die Kindertagespflege in Wolfsburg in der Fassung vom 01.08.2022 regelt die Stadt Wolfsburg die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben für die Kindertagespflegestellen vor Ort. Wichtige Inhalte sind unter anderem:
- Beschreibung der Formen von Kindertagespflege in Wolfsburg
- Fördervoraussetzungen und Geldleistungen in der Kindertagespflege
- Anforderungen an Kindertagespflegepersonen
- Beratung, Begleitung und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
- Spezifische Regelungen zum Kinderschutz, Mitwirkungspflichten und Statistik
Selbständigkeit
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Bin ich selbstständig tätig oder angestellt?
Diese Entscheidung treffen Sie. Viele Kindertagespflegeperson sind selbständig tätig. Das heißt Sie entscheiden selbständig wann und wie Sie betreuen möchte. Natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Die Familienservice Wolfsburg gGmbH betreibt einige GROSS.FAMILIENNESTER als Trägerin. Die dort tätigen Kindertagespflegepersonen sind bei der Familienservice Wolfsburg gGmbH angestellt.
Detaillierte Regelungen dazu finden Sie in der Richtlinie Kindertagespflege auf S. 11 unter Punkt 3.1.4.1.
Urlaub
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Wie viele Urlaubstage habe ich?
Als selbstständige KTPP legen Sie Ihren Urlaub in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit den Familien fest.
Die Fortzahlung der laufenden Geldleistung erfolgt grundsätzlich für insgesamt 24 Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Weitere Regelungen finden Sie unter Ziffer 7.3.1 der Richtlinie.
Bei angestellten Kindertagespflegepersonen gelten die Regelungen aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag.
Vergütung
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Gibt es eine Vergütung?
Als Kindertagespflegeperson kann man selbstständig oder im Angestelltenverhältnis tätig sein.
Im Angestelltenverhältnis erhält man eine Vergütung entsprechend des unterzeichneten Arbeitsvertrags.
Als selbstständige Kindertagespflegeperson erhält man eine laufende Geldleistung von der Stadt Wolfsburg bei Erfüllung der entsprechenden Vorrausetzungen. Diese Geldleistung setzt sich zusammen aus:
- Betrag zur Anerkennung der Förderung des Kindes
- Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand
- Anteilige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
- Betrag für die mittelbare, pädagogische und organisatorische Vor- und Nachbereitung
Die Ausgestaltung des Anerkennungsbetrages erfolgt nach Qualifizierungsstufen.
Weitere Informationen können Sie aus der Richtlinie Ziffer 6.2 entnehmen oder in einer persönlichen Beratung erhalten.
Voraussetzung
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Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um in Wolfsburg Kindertagespflegeperson zu werden?
Um als Kindertagespflegeperson tätig zu sein, bedarf es einer formalen Pflegeerlaubnis durch die Stadt Wolfsburg. Dafür gibt es zahlreiche Voraussetzungen, die folgende Bereiche betreffen:
Eine Kindertagespflegeperson muss durch ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Eltern, anderen KTPP und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Tätigkeit geeignet sein.
- Außerdem muss sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen
- und vertiefte Kenntnisse gem. §43 SGB VIII i.V.m. §18 Absatz 1 Nummern 1-3 NKiTaG nachweisen.
Die Feststellung der Eignung erfolgt in mehreren Schritten durch die Stadt Wolfsburg.
Die Fachberatung unterstützt durch Gespräche und Besichtigung der möglichen Räume. Sie begleitet auf dem gesamten Weg von der ersten Interessenbekundung über die Qualifizierungszeit bis in die aktive Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.
Nähere Ausführungen finden Sie in der Richtlinie Kindertagespflege auf S. 13-15.
Zusammenarbeit
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Darf ich mit einer anderen Kindertagespflegeperson zusammenarbeiten?
Es besteht die Möglichkeit, sich mit einer anderen Kindertagespflegeperson zusammenzuschließen und gemeinsam dauerhaft eine sogenannte Großtagespflegestelle zu betreiben.
§19 NKiTaG in Verbindung mit der Richtlinie der Stadt Wolfsburg regelt die Einzelheiten. In der Regel dürfen in einer Großtagespflegestelle 8 bis 10 Kinder zusammen betreut werden. Eine persönliche Zuordnung der Tagespflegekinder zu einer der Tagespflegepersonen ist dabei verpflichtend. Für die Betreuung von mehr als 8 Kindern sind gewisse berufliche Qualifikationen notwendig. Nähere Ausführungen finden Sie in der Richtlinie Kindertagespflege auf S. 10 unter Punkt 3.1.4.
Zusatzkosten
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Welche Kosten entstehen zusätzlich zum Elternbeitrag?
Dies hängt von der Kindertagespflegestelle ab, da diese gegebenenfaslls einen Zusatzbeitrag für Verpflegung, Ausflüge etc. erheben. Ebenfalls können Kosten für die Betreuung außerhalb des geförderten Betreuungsumfanges anfallen.
Zuschüsse
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Gibt es Zuschüsse für Räumlichkeiten und deren Ausstattung?
Vor der Anschaffung ist ein Antrag beim Geschäftsbereich Jugend zu stellen.
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Ausbildung: Brauche ich eine Ausbildung um als Kindertagespflegeperson in Wolfsburg tätig zu sein?
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Wir über uns - Kontakte
Kontaktdaten Team Kindertagespflege
Name
Telefon/E-Mail Erreichbarkeit
Sachbearbeitung Kindertagespflegepersonen
08:30 bis 15:00 Uhr
und nach
VereinbarungDennis Dubiel 05361 28-2653
dennis.dubiel@stadt.wolfsburg.deIrene Seliwanow 05361 28-5015
irene.seliwanow@stadt.wolfsburg.deAngelique Broscheit 05361 28-2038
angelique.broscheit@stadt.wolfsburg.deMarion Müller 05361 28-2894
marion.mueller@stadt.wolfsburg.deLeon-Marvin Schaale 05361 28-5072
leon-marvin.schaale@stadt.wolfsburg.deKommunale Fachberatungen Elke Mrosek 05361 28-2826
elke.mrosek@stadt.wolfsburg.deRicarda Gellrich 05361 28-1554
ricarda.gellrich@stadt.wolfsburg.deFachberatungen für Kindertagespflege Luca Jetzke 05361 28-5014
luca.jetzke@stadt.wolfsburg.deJana Wulf 05361 28-5239
jana.wulf@stadt.wolfsburg.de