Richtlinie KTP
Wichtige Information zur Richtlinie Kindertagespflege vom 01.08.2022
Ab dem 01.08.2023 hat der Geschäftsbereich Jugend, Abteilung Frühkindliche Bildung vollumfänglich die Aufgaben der Kindertagespflege in Wolfsburg übernommen. Die Beauftragung des Familienservice Wolfsburg gGmbH endet entsprechend.
Organisatorisch stellt sich die Stadt Wolfsburg in dem Feld neu auf und übernimmt die Aufgaben:
- Beratung und Vermittlung für Eltern,
- fachliche Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen,
- Qualifizierung und Fortbildung der Kindertagespflegepersonen,
- Pflegeerlaubniserteilung und lfd. Prüfung der persönlichen Eignung der Kindertagespflegepersonen,
- Förderung und Sicherstellung von Vertretungsmodellen,
- Gewährung lfd. Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen
- Festsetzung der Elternbeiträge bei Betreuung in Kindertagespflege
Die Stadt Wolfsburg folgt damit in der Organisation dem Modell der meisten Kommunen in Niedersachsen für das Arbeitsfeld der Kindertagespflege.
Der Familienservice Wolfsburg e.V. bleibt weiterhin für die Kindertagespflegepersonen als Interessenvertretung aktiv. Außerdem wird die Familienservice Wolfsburg gGmbH weiterhin als anerkannte Trägerin für Großfamiliennester (GFN) mit Festanstellungsmodellen sowie mit dem Angebot von Kaleo im Bereich der Frühkindlichen Bildung tätig sein.