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Kfz Verkaufsmitteilung

  • Allgemeine Informationen

    Der Halter ist gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet, bei Verkauf eines Fahrzeuges dies unverzüglich seiner zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen
    Daher beachten Sie bitte folgendes, wenn Sie Ihr Fahrzeug veräußern möchten:

    Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Die Folge ist, dass der Halter weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell auch die Versicherung zahlen muss. Dies ist vor allem der Fall, wenn man den Käufer aufgrund falscher oder unleserlicher Daten nicht ermitteln kann.

    Wie können Sie sich als Verkäufer dagegen schützen?

    Den Kaufvertrag oder die Verkaufsanzeige komplett auszufüllen und zu unterschreiben (auch der Käufer), dass Dokument zeitnah (in Kopie) an uns zu senden.
    Bitte füllen Sie den Kaufvertrag und/oder die Verkaufsanzeige selbst vollständig und leserlich aus und kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und Adresse) anhand seines Ausweises.

    Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Käufer. Nähere Informationen zu der Dienstleistung finden Sie hier – Außerbetriebsetzung

    Nach dem Straßenverkehrsgesetz ist der eingetragene Fahrzeughalter für das Fahrzeug verantwortlich.

    Wenn Sie uns den Kaufvertrag oder die Veräußerungsanzeige (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) vorlegen, in dem sich der Käufer zur Ab- oder Ummeldung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verpflichtet, kann die Zulassungsstelle nach Ablauf der genannten Frist den Käufer zur Ab- oder Ummeldung auffordern. Allerdings ist dieses Vorgehen an Fristen gebunden und nimmt viel Zeit in Anspruch, wenn der Käufer nicht seinen Verpflichtungen nachkommt. Sie können den Käufer dann auf privatrechtlichem Weg verklagen, müssen aber weiterhin Steuer und eventuell die Versicherung zahlen.

    Der Käufer hat die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen zu überführen oder einem Ausfuhrkennzeichen auszuführen.

  • Benötigte Angaben

    Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten: 

    • Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Namen
    • Vornamen
    • Vollständige Anschrift des Erwerbers
    • Bestätigung des Erwerbers, dass die Zulassungsbescheinigung/en übergeben wurde/n



  • Rechtsgrundlagen
  • Weiterführende Informationen
  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen oder einen Termin zu buchen.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Formulare
  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung