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Allgemeine Informationen
In bestimmten Ländern benötigt man zum Heiraten ein Ehefähigkeitszeugnis.
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt der Stadt Wolfsburg:
- Bürger*in hat seinen Wohnsitz in Wolfsburg und
- besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
Oder:
Wenn sich der aktuelle Wohnsitz im Ausland befindet, muss der letzte Wohnsitz Wolfsburg gewesen sein. -
Benötigte Unterlagen
Bitte beim Standesamt erfragen.
Ihre Ansprechpartner*innen:
Herr Michaelsen, Zimmer A 004
Telefon: 05361 28-2230
Herr Scheloske, Zimmer A 017
Telefon: 05361 28-1830 -
Gebühren
Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in.
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Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis hat nach Ausstellung eine Gültigkeit von sechs Monaten.
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Besonderheiten
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
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Zuständige Stelle
Standesamt
Rathaus A, Zimmer 4 und 17Telefon: 05361 28-2230 oder 05631 28-1830