Standesamt
Montag und Dienstag 8:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 17:30 Uhr
Hinweis: Das Standesamt ist am 30.10.2024 wegen einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung nicht erreichbar. Die Kolleg*innen des Standesamtes stehen Ihnen ab dem nächstfolgenden Werktag wieder zur Verfügung.
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Eine persönliche Beratung ist gegebenenfalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Leiter des Standesamtes: Uwe Michaelsen
Das Standesamt Wolfsburg informiert
In unserem Online Traukalender können Trautermine 9 Monate im Voraus reserviert werden. Es besteht die Möglichkeit, gezielt nach einem bestimmten Wunschtermin zu suchen und sich die hierfür verfügbaren Trauorte anzeigen zu lassen. Hinweisen möchten wir insbesondere auf den besonderen Termin 25.02.2025 (Dienstag) zu dem Trauungen unter anderem im Schloss Wolfsburg angeboten werden. Der Valentinstag (14.02.2025) fällt im nächsten Jahr auf einen Freitag und ist unter anderem im Angebot des Schlosses in Fallersleben. Diese Termine sind bereits buchbar. |
Stadt Wolfsburg
Standesamt
Rathaus A
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-1811
E-Mail: standesamt@stadt.wolfsburg.de
Im Standesamt finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Anmeldung der Eheschließung
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, sich in Wolfsburg das Ja-Wort zu geben.
Bevor Ihre Eheschließung stattfinden kann, haben Sie persönlich gemeinsam mit Ihrem zukünftigen Ehegatten die vorzunehmen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Wolfsburg, sofern zumindest einer der beiden Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wolfsburg hat.
Die Anmeldung der Eheschließung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen werden.
Für die Anmeldung der Eheschließung werden neben gültigen Ausweispapieren diverse Unterlagen - je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und weiteren persönlichen Gegebenheiten - benötigt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin, damit wir Ihnen - persönlich auf Ihre Belange abgestellt - erläutern können, welche Unterlagen Sie besorgen müssen.
Weitere Informationen rund um das Thema Heiraten
- Informationen zur Anmeldung der Eheschließung
- Informationen zur Namensführung in der Ehe
- Informationen zu den Trauungsterminen
- Informationen zu den Trauungszimmern
- Informationen zu den Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
- Informationen zum Heiraten im Ausland und zum Ehefähigkeitszeugnis
Alle Informationen kompakt
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes
Hier erklären wir Ihnen, welche Unterlagen Sie mit ins Krankenhaus nehmen müssen, welche Behördengänge Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes erledigen können und einiges rund um die Namensführung Ihres Kindes.
Wenn die Kindesmutter ledig oder rechtskräftig geschieden ist, steht sie grundsätzlich allein in der Geburtsurkunde des Kindes. Soll der Vater mit in die Geburtsurkunde aufgenommen werden, muss er eine Vaterschaftsanerkennung abgeben - dieses muss von einem Urkundsbeamten aufgenommen werden (Standesamt, Jugendamt oder Notar). Die persönliche Anwesenheit des Vaters und der Mutter ist hierbei nötig. Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor Geburt des Kindes gemacht werden. Trotz Vaterschaftsanerkennung bleibt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter und das Kind trägt den Familiennamen der Mutter. Gemeinsame Sorge kann beim Jugendamt erklärt werden.
Wenn ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist, rufen Sie bitte im Standesamt an und erfragen detailliert, welche Unterlagen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes nötig sind.
Dann benötigt das Standesamt Ihre Eheurkunde (Original) und Ihre beiden Geburtsurkunden (Original).
Sie benötigen eine aktuelle Eheurkunde mit Scheidungsvermerk (Original) oder Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Ihre Geburtsurkunde (Original).
Fragen Sie bitte im Standesamt nach, welche Unterlagen/Urkunden benötigt werden.
Nehmen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde (Original) mit ins Krankenhaus.
Natürlich sollte Ihr Kind den schönsten Vornamen bekommen, aber dafür sind einige Dinge zu beachten - es muss ein geschlechtsspezifischer Vorname sein, d.h. für Jungen einen männlichen Vornamen, für Mädchen einen weiblichen Vornamen. Geschlechtsneutrale Vornamen, z.B. Luca, dürfen seit einiger Zeit als alleiniger Vorname gewählt werden. Für Fragen zu Vornamen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Sind die Kindeseltern verheiratet und haben einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, bekommt ihr Kind automatisch ebenfalls Ihren Ehenamen.
Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, entscheiden sie gemeinsam, welchen Familiennamen das Kind führen soll. Dieser Familienname gilt dann auch für die weiteren gemeinsamen Kinder.
Ist die Mutter nicht verheiratet, bekommt das Kind den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.
Soll das Kind den Familiennamen des Vaters bekommen, ist die Vaterschaftsanerkennung und eine Namenserteilung erforderlich.
- Änderung des Familiennames/Doppelnamesbestimmung/Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- Änderung, Neubestimmung, Namenserteilung, Einbenennung des Familiennamens des Kindes
Seit dem 01.11.2018 können Personen, die dem deutschen Recht unterliegen und mehrere Vornamen haben, deren Reihenfolge durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen. Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Die Erklärung kann beim Wohnsitz-Standesamt abgegeben werden. Wirksam wird diese Erklärung mit Eingang beim Standesamt des Wohnsitzes. Wenn die Geburt nicht in einem deutschen Standesamt beurkundet wurde, ist das Standesamt zuständig, dass das Lebens- und Ehepartnerschaftsregister führt. Trifft dieses nicht auf Sie zu, ist das Wohnsitz-Standesamt zuständig.
Vorzulegen sind der Pass oder der Personalausweis, Ihre Geburtsurkunde und gegebenenfalls Ihre Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
Für die Entgegennahme der Erklärung wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühre erfragen Sie bitte bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in.
Sterberegister - Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen
Wenn ein Familienangehöriger verstorben ist, bedeutet dies eine Menge bürokratischen Aufwand.
Der erste Schritt ist die Anzeige des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes bis spätestens zum dritten auf den Tod folgenden Werktag. Das Standesamt Wolfsburg ist also nur für Todesfälle in der Stadt Wolfsburg zuständig.
Da in den meisten Fällen ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird, ist es ratsam und sinnvoll die Anzeige des Sterbefalles dem Bestattungsinstitut zu überlassen. Sie brauchen ihm nur die erforderlichen Unterlagen zu geben.
Der Bestatter reicht dann die Unterlagen im Standesamt ein, der Sterbefall kann beurkundet werden und die Sterbeurkunden können ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Die Urkunden für Sozialversicherungs- und Rentenzwecke sind kostenlos.
Weiterführende Informationen
Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in.
Wirksam wird der Kirchenaustritt mit Ihrer Unterschrift, steuerrechtlich wirksam allerdings erst zum nächsten ersten des Folgemonats.
Die Ahnenforschung im Standesamt kostet eine Suchgebühr, die sich nach dem Aufwand richtet. Es fallen Gebühren an, auch wenn die Suche ergebnislos verlaufen ist. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter:in.
Bei der Klärung der Frage, woher Sie stammen oder wer Ihre Vorfahren waren, sind wir Ihnen gerne behilflich. Die Angaben über die gesuchten Personen sollten möglichst detailliert sein, zum Beispiel Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum.
Die Ahnenforschung im Standesamt kostet eine Suchgebühr, die sich nach dem Aufwand richtet. Es fallen Gebühren an, auch wenn die Suche ergebnislos verlaufen ist. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter:in.