Urkundenanforderung Standesamt
Urkunden aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterberegister
Sollten Sie Urkunden aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterberegister benötigen, erhalten Sie diese bei uns, sofern der Personenstandsfall beim Standesamt Wolfsburg beurkundet wurde.
Die Urkunden können nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder Personen, die dazu vom Berechtigten ermächtigt sind.Es ist möglich, dass Geburtsurkunden schriftlich (per Post) oder telefonisch angefordert und den Bürger*innen per Post zugeschickt werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung per Vorabüberweisung. Der Postversand erfolgt nach Zahlungseingang weltweit und ohne zusätzliche Gebühr.
Der Service wird Ihnen über das Online-Rathaus der Stadt Wolfsburg zur Verfügung gestellt. Für die digitale Beantragung ist eine Registrierung bzw. Anmeldung am Servicekonto Niedersachsen notwendig.
Stadt Wolfsburg
Standesamt
Rathaus A
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-1811
E-Mail: standesamt@stadt.wolfsburg.de