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Politik & Verwaltung

Urkundenanforderung Standesamt

Urkunden aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterberegister

Sollten Sie Urkunden aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterberegister benötigen, erhalten Sie diese bei uns, sofern der Personenstandsfall beim Standesamt Wolfsburg beurkundet wurde.

Die Urkunden können nur an Personen ausgehändigt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder Personen, die dazu vom Berechtigten ermächtigt sind.

Vaterschaftsanerkennungsurkunde und Baby im Hintergrund
Vaterschaftsanerkennungsurkunde; RioPatuca Images/Fotolia.com

Es ist möglich, dass Geburtsurkunden schriftlich (per Post) oder telefonisch angefordert und den Bürger*innen per Post zugeschickt werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung per Vorabüberweisung. Der Postversand erfolgt nach Zahlungseingang weltweit und ohne zusätzliche Gebühr.

Hier bieten wir Ihnen den Service, Ihre Urkundenanforderung auch direkt online abzuwickeln.

Der Service wird Ihnen über das Online-Rathaus der Stadt Wolfsburg zur Verfügung gestellt. Für die digitale Beantragung ist eine Registrierung bzw. Anmeldung am Servicekonto Niedersachsen notwendig.

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Standesamt
    Rathaus A
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-1811
    E-Mail: standesamt@stadt.wolfsburg.de

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