Namensführung in der Ehe
Die Namensführung in der Ehe richtet sich nach der Staatsangehörigkeit eines Partners. Konkrete Auskünfte dazu erhalten Sie bei dem Standesamt Wolfsburg.
Für die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht ergeben sich viele Möglichkeiten:
1. Gemeinsamer Ehename
- Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen
- Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein
- Die Ehenamensbestimmung muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt während der Ehe vorgenommen werden
Hinweis: Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.
2. Getrennte Namensführung
- Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung. Das heißt, Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Schließung der Ehe tragen
3. Doppelname
- Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen
- Sie allein können dann einen Doppelnamen führen
- Die Bestimmung des Doppelnamens muss nicht unbedingt schon bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu jedem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden
- Die Bestimmung des Doppelnamens kann einmalig wieder rückgängig gemacht werden
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Kontakt
Stadt Wolfsburg
Standesamt
Rathaus A
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-1811
E-Mail: standesamt@stadt.wolfsburg.de
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