Die Stadt Wolfsburg gewährt als freiwillige Leistung an Familien mit drei und mehr Kindern einen Zuschuss zu einer Familienkarte für den Besuch der Wolfsburger Freibäder. Für eine Eigenbeteiligung von 25,00 Euro können alle Freibäder in der gesamten Saison genutzt werden. Die Leistung kann von einkommensschwachen Familien mit Kindern von bis zu 18 Jahren in Anspruch genommen werden, soweit die Kinder über kein eigenes Einkommen verfügen.
Die Vergünstigungen werden auch für im Haushalt lebende Kinder gewährt, die das 18. Lebensjahr bereits überschritten haben, sich aber noch in der Ausbildung befinden. Die Leistung ist einkommensabhängig.
E-Mail an Herrn Wittenberg
Telefon: 05361 28-1662
Welche Vergünstigungen bietet die WolfsburgCard?
Verschiedene städtische Einrichtungen und Gesellschaften aber auch private Anbieter*innen gewähren WolfsburgCard-Inhaber*innen Preisnachlässe.
Wer kann die WolfsburgCard erhalten?
Empfänger*innen folgender laufender Leistungen:
- Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
- der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- des Wohngeldgesetzes (WoGG)
Die WolfsburgCard erhalten Sie kostenlos ohne weiteren Antrag von Ihrer für die vorstehend genannten Leistungen zuständigen Sachbearbeiter*in.
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Soziales
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Daniel Wittenberg
Rathaus B, Zimmer B 120
Telefon: 05361 28-1662
Fax: 05361 28-2888