Sind Sie aufgrund existenzieller Probleme wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Krankheit oder zu geringem Einkommen nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln oder durch die Unterstützung von Angehörigen sicherzustellen?
Haben Sie keine Ansprüche auf Hilfen bei vorrangigen Sozialleistungsträger*innen wie der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenversicherung?
Dann können Sie Leistungen zur Sicherung der Existenzgrundlage beantragen, die insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und die persönlichen Dinge des täglichen Lebens umfassen. Darüber hinaus können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für zum Haushalt gehörende Kinder gewährt werden.
Im Rahmen der sozialen Hilfen werden außerdem Leistungen an Personen gezahlt, die nicht mit existenziellen finanziellen Problemen zu kämpfen haben, aber die in einer besonderen Lebenssituation Hilfe benötigen.
Zu den folgenden Themen bieten wir Ihnen Hilfen, Informationen und Beratung:
Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherungsleistung für Personen im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) aufgenommen.
Hier informieren wir Sie über die Fragen
- Was ist Grundsicherung?
- Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?
- Wie setzt sich die Leistung zusammen?
- Wer hat keinen Anspruch?
Zur Deckung ihrer grundlegenden Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten Asylsuchende in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Das AsylbLG gilt nicht nur für Asylsuchende, sondern auch für Geduldete, ausreisepflichtige Personen und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, deren Aufenthalt zunächst nur von vorübergehender Dauer ist.
Folgende Leistungen sind für Grundleistungsempfänger in den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes in Deutschland vorgesehen.
• Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt (notwendiger Bedarf)
• Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf, sog. Taschengeld)
• Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.
Kontakt
E-Mail: team.asyl@stadt.wolfsburg.de
Stadt Wolfsburg
Rathaus B Zimmer 104
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Schüler*innen bestimmter Schulformen und Studenten haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem BAföG, wenn ihnen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Soweit den Bestattungsverpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen, werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung gemäß § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII von dem zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
Erforderlich sind die Kosten für ein ortsübliches Begräbnis einfacher, aber würdiger Art.
Es ist wichtig, ein beauftragtes Bestattungsunternehmen umgehend auf die geplante Antragstellung beim Geschäftsbereich Soziales hinzuweisen, damit keine unangemessenen Kosten entstehen, da lediglich die sozialhilferechtlich erforderlichen Bestattungskosten berücksichtigt werden.
Verpflichtete im Sinne des Gesetzes sind in erster Linie die Erben. Das Erbe wird für die Berechnung der Kostenerstattung in voller Höhe berücksichtigt.
Weitere Verpflichtete können Unterhaltspflichtige beziehungsweise vertraglich Verpflichtete sein.
Für Anträge und weitere Informationen:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereichs Soziales
Rathaus B, Zimmer B 104
Rentenanträge, Kontenklärung und Auskünfte.
Auf Ihre Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie hier im Versicherungsamt Informationen und Auskünfte.
Neben den gesetzlich vorgesehenen Leistungen gewährt die Stadt Wolfsburg folgende freiwillige Leistungen:
- Vergünstigungen für kinderreiche Familien
- WolfsburgCard
- Eine SpätaussiedlerbescheinigungBeratung von Spätaussiedlern und Vertriebenen
- Zahlung von Entschädigungen nach dem Strafrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
Beachten Sie bitte, dass eine fachliche Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache gewährleistet werden kann.
Kontakt
Frau Klein
Telefon: 05361 28-2527
Fax: 05361 28-2888
E-Mail: simone.klein@stadt.wolfsburg.de
Netzwerk für Aussiedler*innenintegration in Wolfsburg
Informationen über das Wolfsburger Netzwerk für Aussiedler*innenintegration finden Sie im Netzwerk Spätaussiedler*innenintegration.
Zahlung von Entschädigungen nach dem Strafrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz.
Kontakt
Frau van der Velten
Telefon: 05361 28-2365
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Soziales
Abteilungsleitung Herr Jan Richter
Rathaus B, Zimmer 122
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2135
Fax: 05361 28-2888