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Gesundheit & Soziales

Freiwillige Leistungen

Bedürftigen gewährt die Stadt Wolfsburg unterschiedliche Unterstützung
Neben den gesetzlichen Leistungen werden von der Stadt Wolfsburg folgende freiwillige Leistungen gewährt:
  • Vergünstigungen für kinderreiche Familien

    Die Stadt Wolfsburg gewährt als freiwillige Leistung an Familien mit drei und mehr Kindern einen Zuschuss zu einer Familienkarte für den Besuch der Wolfsburger Freibäder. Für eine Eigenbeteiligung von 25,00 Euro können alle Freibäder in der gesamten Saison genutzt werden. Die Leistung kann von einkommensschwachen Familien mit Kindern von bis zu 18 Jahren in Anspruch genommen werden, soweit die Kinder über kein eigenes Einkommen verfügen.

    Die Vergünstigungen werden auch für im Haushalt lebende Kinder gewährt, die das 18. Lebensjahr bereits überschritten haben, sich aber noch in der Ausbildung befinden. Die Leistung ist einkommensabhängig.

    E-Mail an Herrn Wittenberg
    Telefon: 05361 28-1662

  • WolfsburgCard

    Welche Vergünstigungen bietet die WolfsburgCard?

    Verschiedene städtische Einrichtungen und Gesellschaften aber auch private Anbieter*innen gewähren WolfsburgCard-Inhaber*innen Preisnachlässe.

    Wer kann die WolfsburgCard erhalten?

    Empfänger*innen folgender laufender Leistungen:

    • Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II
    • Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
    • der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
    • des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
    • des Wohngeldgesetzes (WoGG)

    Die WolfsburgCard erhalten Sie kostenlos ohne weiteren Antrag von Ihrer für die vorstehend genannten Leistungen zuständigen Sachbearbeiter*in.

Kontakt

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Soziales
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Daniel Wittenberg

    Rathaus B, Zimmer B 120
    Telefon: 05361 28-1662
    Fax: 05361 28-2888

    E-Mail an Daniel Wittenberg

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