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Politik & Verwaltung

Ausländerstelle

Wolfsburg weltoffen

Wolfsburg hat 125.416 Einwohner*innen und ist eine moderne und weltoffene Stadt. Der Anteil ausländischer Mitbürger*innen aus mindestens 151 Nationen beträgt 16,7 Prozent (Stand 31.03.2022).

Hinweis:

Ab dem 17.06. führt die Ausländerstelle eine telefonische Servicezeit täglich von 08.30 – 09.00 Uhr ein. Zu dieser Zeit sind die Sachbearbeiter*innen für dringende Angelegenheiten direkt zu erreichen.

 

Onlinebeantragung Aufenthaltstitel

Seit dem 15.05.2024 kann der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis online gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache, wie zum Beispiel Abgabe der biometrischen Daten oder Vorlage von Originaldokumenten, ist in der Ausländerstelle trotzdem noch erforderlich.

Die Ausländerstelle der Stadt Wolfsburg ist die Servicestelle für Zuwandernde.

Unsere Mitarbeiter*innen beraten und betreuen all diejenigen, die in Wolfsburg eine neue Heimat finden wollen. Ziel ist es, den Rechtsstatus schnellstmöglich zu klären, um im günstigen Fall den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Aber natürlich entscheidet die Ausländerstelle auch über die Beendigung eines Aufenthaltes und die daraus folgenden Maßnahmen.

Das Gesetz zu Änderung des Staatsangehörigkeitsrecht ist am 26.03.2024 verkündet wurden und tritt in seinen wesentlichen Teilen am 26.06.2024 in Kraft.

Durch das Gesetz ist die Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) generell zugelassen und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher. Eine Einbürgerung soll künftig nach fünf, statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.

Die Ausländerstelle ist Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zu nachfolgenden Angelegenheiten:

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Ausländerstelle
    Rathaus A
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1234
    E-Mail: auslaenderstelle@stadt.wolfsburg.de

  • Öffnungszeiten

    Ihren elektronischen Aufenthaltstitel können Sie jeweils

    montags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 17:30 Uhr ohne Termin im Rathaus B am Infostand Eingang Hollerplatz abholen.

    Sie können dort ebenfalls ohne Termin folgende Unterlagen abgeben:

    • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
    • Unterlagen die zur Bearbeitung vom Sachbearbeiter*in von Ihnen angefordert wurden.

    Eine ausführliche Beratung, Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung!

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung