Gaststätten und Gewerbe

Das Team Gewerbe und Verkehr kümmert sich als eigenes Team im Ordnungsamt um die Themenbereiche Gewerbe, Gaststätten, Wochenmärkte und Schwarzarbeit. Hier sind Sie richtig, wenn Sie ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden möchten. Auch für den Betrieb einer Gaststätte, eines Imbiss, einer Diskothek finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.
Unter den Begriff Gewerbe fallen grob gesagt alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die selbständig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden. Der Gesetzgeber sieht hierfür gemäß Paragraf 14 der Gewerbeordnung eine sogenannte Anzeigepflicht vor. Diese Anzeigepflicht gilt nicht nur für die erstmalige Anmeldung eines Gewerbes, sondern auch im Falle einer Um- oder Abmeldung.

Für den Betrieb einer Gaststätte, eines Imbiss, einer Diskothek oder eines ähnlichen Betriebes ist spätestens vier Wochen vor der Eröffnung eine Anzeige nach dem Nds. Gaststättengesetz erforderlich. Diese Anzeige ersetzt seit dem 01.01.2012 die bisherige Beantragung einer Gaststättenerlaubnis.

Sie haben den Verdacht, dass zum Beispiel auf einer Baustelle Schwarzarbeit erfolgt? Die folgende Seite bietet Hilfe bei der Begriffsbestimmung und Einordnung von Schwarzarbeit. Neben weiterführenden Links unter anderem zur Zollbehörde, erfahren Sie auch an wen Sie sich in einem Verdachtsfall wenden können.

Insgesamt 10 Wochenmärkte finden verteilt auf fünf Tage in der Woche im Stadtgebiet statt. Die einzelnen Termine und auch alle Informationen zu Gebühren und der Anmeldung eines Marktstandes finden Sie hier.