Jagd
Die Ausübung der Jagd wird durch die Vorschriften des Bundes- und des Niedersächsischen Jagdgesetzes geprägt. Diese umfassen unter anderem Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten, jagdbaren Tieren und erlaubten Jagdmethoden. Die Jagd bezeichnet das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild durch Jäger/-innen.
Die Jagd darf nur von Personen ausgeübt werden, die zuvor einen gültigen Jagdschein erworben haben.
Ein Jagdschein
Neben dem Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg, das Ihnen gerne persönlich bei jagdrechtlichen Fragen weiterhilft, steht Ihnen der amtierende Kreisjägermeister, Herr Robert Glanz, für jagdliche Fragen zur Verfügung.
- Jahresjagdschein für ein oder drei Jahre
- Tagesjagdscheine für In- und Ausländer/-innen für maximal 14 aufeinanderfolgende Tage
- Jahresjugendjagd-scheine für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch keine 18 Jahre alt sind
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Kontakt
Stadt Wolfsburg
Ordnungsamt
Stadt Wolfsburg
Rathaus B
Porschestraße 49
38440 WolfsburgTelefon: 05361 28-1234
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
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