Die Stadt Wolfsburg informiert - Kinderreisepass abgeschafft
Der Gesetzgeber hat am 12.10.2023 beschlossen, den Kinderreisepass (KRP) zum 01.01.2024 abzuschaffen. KRP wurden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Der Gesetzgeber hat am 12.10.2023 beschlossen, den Kinderreisepass (KRP) zum 01.01.2024 abzuschaffen. KRP wurden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.
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