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Politik & Verwaltung

Friedhofsverwaltung

Insgesamt 25 Friedhöfe mit einer Fläche von rund 80 Hektar befinden sich in städtischer Bewirtschaftung

Der Geschäftsbereich Grün und insbesondere die Friedhofsverwaltung ist Ansprechpartner für alle Fragen zu den städtischen Friedhöfen. Bitte beachten Sie, dass der Geschäftsbereich Grün nur Auskunft über städtische Friedhöfe geben kann. 

  • Die verschiedenen Grabarten

    Die Stadt Wolfsburg bietet eine Vielzahl von Grabarten an. Sie können wählen zwischen Grabstätten für Särge oder Urnen, Grabstätten für mehrere Särge/Urnen, Grabstätten für deren Pflege Sie als Erwerber*in zuständig sind, Grabstätten bei denen die Stadt die Pflege gegen Entgelt übernimmt sowie Grabstätten ohne Kennzeichnung und Grabstätten mit Kennzeichnung durch Namensstein.

    Auf dem Nordfriedhof gibt es ein muslimisches Grabfeld. Die Möglichkeit Sternenkinder zu bestatten, ist auf dem Friedhof St. Annen gegeben.

    Alle relevanten Informationen zu den unterschiedlichen Arten von Gräbern sind auf der folgender Seite zusammengetragen.

  • Grabpflege und -gestaltung

    Mit der Entscheidung für eine Grabart binden Sie sich für lange Zeit. Deshalb ist es wichtig sich über die Rahmenbedingungen genau zu informieren.

    Alle relevanten Informationen zur Grabpflege sind auf der folgender Seite zusammengetragen

  • Informationen zu Kosten und Friedhofsgebühren

    Die Kosten einer Bestattung sind abhängig von der Art der ausgewählten Grabstätte und den im Zusammenhang mit der Bestattung von der Friedhofsverwaltung zu erbringenden Leistungen. Für jede Grabstätte sind bestimmte Leistungen zwingend in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehören der Erwerb der Grabstätte, die Durchführung der Bestattung inklusive Trägerdienst, die erste Herrichtung der Grabanlage ggf. mit Plattenumrandung und einheitlichem Denkmal oder ein Kostenanteil für den zentralen Gedenkstein, die Pflege der Grabstätte und ihre spätere Einebnung, sowie bei bestimmten Grabarten auch die Kosten für die Schriftplatte.

    Die Kosten für diese Leistungen sind die sogenannte Pflichtkosten, welche an die Stadt Wolfsburg zu entrichten sind. Neben den Pflichtleistungen gibt es Leistungen, über deren Inanspruchnahme Sie entscheiden können. Hierzu gehört zum Beispiel die Nutzung der Kapelle, die Kosten für Schriftplatten an zentralen Gedenksteinen von Grabstätten ohne Kennzeichnung, sowie die Kosten für Kissensteine und Schriftplatten für Urnenwahlgrabstätten unter Bäumen.

  • Leistungsumfang
    • Beratung bei allen Fragen zu Grabarten, Kosten, Verlängerung von Grabnutzungsrechten, Einebnung usw. unabhängig davon, ob ein Bestattungsfall bereits eingetreten ist
    • 16 verschiedene Grabarten
    • Kalkulation der Friedhofsgebühren und Entgelte
    • Erstellung der Friedhofssatzung, Friedhofsgebührensatzung und Entgeltordnung
    • Öffnungs- und Schließdienst der Friedhofskapellen zu Trauerfeiern
    • Erste Herrichtung von Grabbeeten inklusive Plattenumrandung bei konventionellen Grabarten
    • Anlage und Pflege der Grabbeete bei speziellen Grabarten
    • Pflege von Rasengrabstätten mit Namensstein und Grabstätten ohne Kennzeichnung
    • Genehmigung von Anträgen zur Errichtung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen auf der Grabstätte
    • Einebnungen
    • Aus- und Umbettungen
    • Verkehrssicherung auf den Friedhöfen 
  • Was im Trauerfall zu beachten ist

    Nach Eintritt eines Sterbefalles kann ein*e Bestattungsunternehmer*in viele Wege ab- und Leistungen übernehmen. Für Sie als Angehörige der*des Verstorbenen stellt sich die Frage, für welche Bestattungsart und welche Grabstätte Sie sich entscheiden sollen. Dabei sind insbesondere folgende Überlegungen wichtig:

    • Wo möchte man bestattet werden?
    • Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung sein?
    • Soll eine neue Grabstätte erworben werden oder gibt es ein Familiengrab in dem man bestattet werden möchte?
    • Sollen in der Grabstätte noch weitere Angehörige bestattet werden?
    • Soll es eine Grabstätte ohne Kennzeichnung (unter dem grünen Rasen) sein?
    • Brauchen die Hinterbliebenen einen "sichtbaren" Ort der Trauer?
    • Kann die Grabpflege sichergestellt werden?
    • Wie sehen die finanziellen Möglichkeiten aus?

  • Kontakt

    Sollten Sie eine Beratung benötigen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. 

    Stadt Wolfsburg
    Friedhofsverwaltung
    Werderstraße 12
    38448 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1112
    Fax: 05361 28-1111
    E-Mail: friedhofsverwaltung@stadt.wolfsburg.de

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