Bußgeldstelle
Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Grundlage für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind Anzeigen der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes sowie private Anzeigen.
Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten, unter anderem Halt- oder Parkverstöße, kann ein Verwarnungsgeld bis 55,00 Euro erhoben werden. Die Annahme der Verwarnung erfolgt durch die fristgerechte Zahlung des Verwarnungsgeldes.
Im Bußgeldverfahren sind zusätzlich immer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (25,00 Euro Gebühren und Auslagen).
Stadt Wolfsburg
Bußgeldstelle
Rathaus B, Zimmer 043 - 045
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
Email: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
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