Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen
Politik & Verwaltung

Bußgeldstelle

Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

Grundlage für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind Anzeigen der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes sowie private Anzeigen. 

Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten, unter anderem Halt- oder Parkverstöße, kann ein Verwarnungsgeld bis 55,00 Euro erhoben werden. Die Annahme der Verwarnung erfolgt durch die fristgerechte Zahlung des Verwarnungsgeldes. 

Im Bußgeldverfahren sind zusätzlich immer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (25,00 Euro Gebühren und Auslagen).

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung