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Politik & Verwaltung

Führerscheinstelle

Umtausch von Führerscheinen

Bis zum 19.01.2025 müssen die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später umgestellt werden in einen EU-Kartenführerschein.

Ab Oktober ist es möglich, ohne Terminvereinbarung den alten gegen den neuen Führerschein zu tauschen.

 Montag:  Donnerstag:
 08:30 - 12:00 Uhr  08:30 - 12:00 Uhr
 14:00 - 16:00 Uhr  14:00 - 17:30 Uhr

 

Benötigte Unterlagen:

- Alter Führerschein
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Antragsgebühr 25,30 Euro

Für 5,00 Euro zusätzlich schicken wir den Führerschein per Direktversand zu Ihnen nach Hause! Sie benötigen dann keinen weiteren Termin mehr zur Abholung

Informationen zum Zwangsumtausch der alten Führerscheine bis 2033

Ein alter Führerschein
Ein alter Führerschein
Foto: Mondisso - Pixabay.com

Der Zwangsumtausch muss bis 2033 abgeschlossen sein. Es gilt ein Stufenplan, damit nicht alle Anträge gleichzeitig erfolgen:

Alle "alten" Führerscheine müssen innerhalb der nächsten 14 Jahre auf den EU-Kartenführerschein umgestellt werden, den es seit 1999 gibt. Die Umstellungsfristen entnehmen Sie bitte den untenliegenden Tabellen. 

Seit 19. Januar 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig, danach muss ein neuer Führerschein mit neuem Passbild hergestellt werden.
Seit 15. Februar 2019 müssen ALLE Führerscheine befristet werden - daher auch Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt worden sind

Der Führerschein soll so aktueller und fälschungssicherer sein und wird in einer EU-weiten Datenbank erfasst. Die Befristung betrifft nur die Führerscheine, nicht das damit verbundene Recht, das entsprechende KFZ zu führen. Es gibt keine Gesundheits- oder sonstige Eignungsprüfung.

  • Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr Stichtag für den Umtausch
vor 1953
19.01.2033
1953 - 1958
19.01.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 und später
19.01.2025

  • Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr Stichtag für den Umtausch
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Tipp: Nutzen Sie das Ausweisterminal

Auf dem Flur im EG des Rathauses B der Stadt Wolfsburg steht ein Ausweisterminal zur Verfügung. Sie können hier Ihre biomatrischen Daten:

  • Foto
  • Unterschrift

für Ausweise, Pässe und Führerscheine selbst erfassen. Das spart Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Nach der Erfassung ist die Dokumentenbeantragung am Schalter fortzuführen. Das Entgelt für die Erfassung der Daten beträgt 6,00 Euro und wird zusammen mit der zu entrichtenden Gebühr für die Dokumentenbeantragung bei der Antragstellung am Schalter erhoben. 

Bitte beachten Sie, dass die erfassten Daten ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden können.

Die erfassten Daten können ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden.

Öffnungszeiten

Nur nach Terminvereinbarung. Termine können Sie unter den folgenden Link vereinbaren.

  • Ersterteilung oder Erweiterung Fahrerlaubnis
  • Klassen A, A1, B, BE, M, T, L

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    den Personalausweis/Reisepass
    ein aktuelles biometrisches Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
    eine aktuelle Sehtestbescheinigung
    eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
    bei Erweiterung der Fahrerlaubnis: den bisherigen Führerschein

    Gebühr:

    ohne Probezeit: 43,90 Euro
    mit Probezeit: 44,70 Euro

  • Klassen C1, C1E, C, CE

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    den Personalausweis/Reisepass
    ein aktuelles biometrisches Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
    ein Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
    eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
    bei Erweiterung der Fahrerlaubnis: den bisherigen Führerschein

    Gebühr:

    ohne Probezeit: 43,90 Euro
    mit Probezeit: 44,70 Euro

    Die Fahrerlaubnisklassen werden auf 5 Jahre nach Erteilung befristet. Für die Verlängerung ist dann die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens, sowie einer ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 erforderlich. Ein Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig, etwa 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.

  • Klassen D, DE, D1, D1E

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    den Personalausweis/Reisepass
    ein aktuelles biometrisches Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
    das Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
    die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    die ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    das Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bzw. ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
    ein Führungszeugnis der Beleg Art 0 (zu beantragen in den Bürgerdiensten, Zimmer B 015)
    eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
    bei Erweiterung der Fahrerlaubnis: den bisherigen Führerschein

    Gebühr:

    Mit Probezeit 44,70 Euro
    Ohne Probezeit 43,90 Euro

  • EU- und internationaler Führerschein

    Voraussetzungen:

    Für die Beantragung des Führerscheins muss der 1. Wohnsitz in Wolfsburg liegen

    Benötigte Unterlagen:

    • Pass oder Personalausweis
    • aktuelles biometrisches Foto
    • eine  Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde
    • bisheriger Führerschein

    Gebühren:

    • 25,30 Euro
    • 5,00 Euro (Direktversand)
    • gegebenenfalls 5,00 Euro (Foto vom Ausweisterminal)
    • 3,00 Euro wenn die Karteikartenabschrift von uns angefordert wird

    Zuständige Stelle:

    Zimmer B048 (Telefon: 05361-28-2424)
    Zimmer B049 (Telefon: 05361-28-2147)
    Fax: 05361-28-2093

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

  • Fahrgastbefördeung
  • Karteikartenabschrift
    Wenn Sie eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre gespeicherten Fahrerlaubnisdaten für eine andere Behörde benötigen, können Sie eine Karteikartenabschrift beantragen.

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • den Personalausweis/Reisepass
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis

    Neuerteilung nach Entziehung der Klassen A, A1, B, BE, M, T, L

    • den Personalausweis/Reisepass
    • ein aktuelles Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
    • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • ein Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen in den Bürgerdiensten, Zimmer B 015)

    Neuerteilung nach Entziehung der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • den Personalausweis/Reisepass
    • ein aktuelles Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
    • ein Zeugnis oder Gutachten eine Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
    • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • ein Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen in den Bürgerdiensten, Zimmer B 015)
    • Bei Neuerteilung der Klassen D, DE, D1 oder D1E benötigen Sie zusätzlich:
    • ein Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bzw. das Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)

    Gebühren:

    • mit Probezeit ohne medizinisch-psychologische  Begutachtung: 106,40 Euro
    • ohne Probezeit ohne medizisch-psychologische Begutachtung: 105,60 Euro
    • mit Probezeit und medizinisch-psychologischer Begutachtung oder Fahrerlaubnisprüfung: 181,40 Euro
    • ohne Probezeit mit medizinisch-psychologischer Begutachtung oder Fahrerlaubnisprüfung: 180,60 Euro
     

  • Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis
  • Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    Wenn Sie bei der Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei eine Dienstfahrerlaubnis erworben haben, können Sie diese in eine zivile Fahrerlaubnis umwandeln.


    • den Personalausweis/Reisepass
    • ein aktuelles Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
    • Original des Dienstführerscheines, bei bereits beendigtem Dienstverhältnis eine Bescheinigung der Dienststelle über den Besitz einer Dienstfahrerlaubnis und das Ende des Dienstverhältnisses
    • eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte zivile Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
    Gebühr:
    • mit Probezeit 44,70 Euro
    • ohne Probezeit 43,90 Euro

  • Verlängerung Fahrerlaubnis
  • Voraussetzungen:

    Für die Beantragung des Führerscheins muss der 1. Wohnsitz in Wolfsburg liegen

    Benötigte Unterlagen:

    • Aktuelles Biometrisches Passfoto (ausgedruckt als Bild, kein digitales Bild möglich)
    • Aktueller Führerschein (Wichtig: Bei einem vorhandenen Papierführerschein muss erst eine Umstellung auf den EU-Kartenführerschein erfolgen!)

    Gebühren:

    • 25,30 Euro
    • 5,00 Euro (Direktversand)
    • 3,00 Euro wenn die Karteikartenabschrift von uns angefordert wird

    Zuständige Stelle:

    Zimmer B048 (Telefon: 05361-28-2424)
    Zimmer B049 (Telefon: 05361-28-2147)
    Fax: 05361-28-2093

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Bürgerdienste

    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2948

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung