Führerscheinstelle
Umtausch von Führerscheinen
Bis zum 19.01.2025 müssen die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später umgestellt werden in einen EU-Kartenführerschein.
Ab Oktober ist es möglich, ohne Terminvereinbarung den alten gegen den neuen Führerschein zu tauschen.
Montag: | Donnerstag: |
08:30 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr | 14:00 - 17:30 Uhr |
Benötigte Unterlagen:
- Alter Führerschein
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Antragsgebühr 25,30 Euro
Für 5,00 Euro zusätzlich schicken wir den Führerschein per Direktversand zu Ihnen nach Hause! Sie benötigen dann keinen weiteren Termin mehr zur Abholung
Informationen zum Zwangsumtausch der alten Führerscheine bis 2033
Der Zwangsumtausch muss bis 2033 abgeschlossen sein. Es gilt ein Stufenplan, damit nicht alle Anträge gleichzeitig erfolgen:
Alle "alten" Führerscheine müssen innerhalb der nächsten 14 Jahre auf den EU-Kartenführerschein umgestellt werden, den es seit 1999 gibt. Die Umstellungsfristen entnehmen Sie bitte den untenliegenden Tabellen.
Seit 19. Januar 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig, danach muss ein neuer Führerschein mit neuem Passbild hergestellt werden.
Seit 15. Februar 2019 müssen ALLE Führerscheine befristet werden - daher auch Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt worden sind
Der Führerschein soll so aktueller und fälschungssicherer sein und wird in einer EU-weiten Datenbank erfasst. Die Befristung betrifft nur die Führerscheine, nicht das damit verbundene Recht, das entsprechende KFZ zu führen. Es gibt keine Gesundheits- oder sonstige Eignungsprüfung.
- Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr | Stichtag für den Umtausch |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 und später |
19.01.2025 |
- Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Stichtag für den Umtausch |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Tipp: Nutzen Sie das Ausweisterminal
Auf dem Flur im EG des Rathauses B der Stadt Wolfsburg steht ein Ausweisterminal zur Verfügung. Sie können hier Ihre biomatrischen Daten:
- Foto
- Unterschrift
für Ausweise, Pässe und Führerscheine selbst erfassen. Das spart Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Nach der Erfassung ist die Dokumentenbeantragung am Schalter fortzuführen. Das Entgelt für die Erfassung der Daten beträgt 6,00 Euro und wird zusammen mit der zu entrichtenden Gebühr für die Dokumentenbeantragung bei der Antragstellung am Schalter erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die erfassten Daten ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden können.
Die erfassten Daten können ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden.
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung. Termine können Sie unter den folgenden Link vereinbaren.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
• den Personalausweis/Reisepass
• ein aktuelles biometrisches Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
• eine aktuelle Sehtestbescheinigung
• eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
• eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
• bei Erweiterung der Fahrerlaubnis: den bisherigen Führerschein
• ohne Probezeit: 43,90 Euro
• mit Probezeit: 44,70 Euro
Sie benötigen folgende Unterlagen:
• den Personalausweis/Reisepass
• ein aktuelles biometrisches Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
• ein Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
• eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
• eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
• eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
• bei Erweiterung der Fahrerlaubnis: den bisherigen Führerschein
• ohne Probezeit: 43,90 Euro
• mit Probezeit: 44,70 Euro
Sie benötigen folgende Unterlagen:
• den Personalausweis/Reisepass
• ein aktuelles biometrisches Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
• das Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
• die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
• die ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
• das Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bzw. ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
• ein Führungszeugnis der Beleg Art 0 (zu beantragen in den Bürgerdiensten, Zimmer B 015)
• eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
• bei Erweiterung der Fahrerlaubnis: den bisherigen Führerschein
Gebühr:
• Mit Probezeit 44,70 Euro
• Ohne Probezeit 43,90 Euro
Voraussetzungen:
Benötigte Unterlagen:
- Pass oder Personalausweis
- aktuelles biometrisches Foto
- eine Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde
- bisheriger Führerschein
Gebühren:
- 25,30 Euro
- 5,00 Euro (Direktversand)
- gegebenenfalls 5,00 Euro (Foto vom Ausweisterminal)
- 3,00 Euro wenn die Karteikartenabschrift von uns angefordert wird
Zuständige Stelle:
Zimmer B049 (Telefon: 05361-28-2147)
Fax: 05361-28-2093
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den Personalausweis/Reisepass
Neuerteilung nach Entziehung der Klassen A, A1, B, BE, M, T, L
- den Personalausweis/Reisepass
- ein aktuelles Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- ein Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen in den Bürgerdiensten, Zimmer B 015)
Neuerteilung nach Entziehung der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den Personalausweis/Reisepass
- ein aktuelles Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- ein Zeugnis oder Gutachten eine Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- ein Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen in den Bürgerdiensten, Zimmer B 015)
- Bei Neuerteilung der Klassen D, DE, D1 oder D1E benötigen Sie zusätzlich:
- ein Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bzw. das Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
Gebühren:
- mit Probezeit ohne medizinisch-psychologische Begutachtung: 106,40 Euro
- ohne Probezeit ohne medizisch-psychologische Begutachtung: 105,60 Euro
- mit Probezeit und medizinisch-psychologischer Begutachtung oder Fahrerlaubnisprüfung: 181,40 Euro
- ohne Probezeit mit medizinisch-psychologischer Begutachtung oder Fahrerlaubnisprüfung: 180,60 Euro
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Wenn Sie bei der Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei eine Dienstfahrerlaubnis erworben haben, können Sie diese in eine zivile Fahrerlaubnis umwandeln.
- den Personalausweis/Reisepass
- ein aktuelles Passfoto (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- Original des Dienstführerscheines, bei bereits beendigtem Dienstverhältnis eine Bescheinigung der Dienststelle über den Besitz einer Dienstfahrerlaubnis und das Ende des Dienstverhältnisses
- eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte zivile Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
- mit Probezeit 44,70 Euro
- ohne Probezeit 43,90 Euro
Voraussetzungen:
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles Biometrisches Passfoto (ausgedruckt als Bild, kein digitales Bild möglich)
- Aktueller Führerschein (Wichtig: Bei einem vorhandenen Papierführerschein muss erst eine Umstellung auf den EU-Kartenführerschein erfolgen!)
Gebühren:
- 25,30 Euro
- 5,00 Euro (Direktversand)
- 3,00 Euro wenn die Karteikartenabschrift von uns angefordert wird
Zuständige Stelle:
Zimmer B049 (Telefon: 05361-28-2147)
Fax: 05361-28-2093
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
Stadt Wolfsburg
Bürgerdienste
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2948
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de